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RAF: Verfassungsschutz zweifelt an Klar

In die Diskussion um eine Begnadigung des früheren RAF-Terroristen Christian Klar gerät erneut Bewegung. Während das Landgericht Karlsruhe bereits über dessen beantragte Hafterleichterungen entschieden hat, will der Verfassungsschutz Klar erneut begutachten.

Karlsruhe/Berlin - Die Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe über den Antrag des ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar auf Hafterleichterungen ist bereits gefallen. Sie soll aber erst Anfang nächster Woche veröffentlicht werden. "Die Entscheidung ist jetzt ergangen", sagte ein Gerichtssprecher. Der Beschluss werde nun den Verfahrensbeteiligten zugestellt und dann "wahrscheinlich am Montag oder Dienstag veröffentlicht". Unterdessen haben die angeblich neuen Informationen zur Ermordung des damaligen Generalbundesanwalts Siegfried Buback die Debatte um eine mögliche Begnadigung Klars wiederaufleben lassen.

Der seit 24 Jahren inhaftierte Klar will mit dem Antrag Hafterleichterungen durchsetzen, die ihm zunächst in Aussicht gestellt worden waren, dann aber vom baden-württembergischen Justizministerium wieder zurückgenommen wurden. Der von Klars Anwälten im März eingereichte Antrag richtet sich gegen das Aussetzen der Vollzugsplanung. Demnach sollte der zu lebenslanger Haft verurteilte Ex-Terrorist im Sommer erste Hafterleichterungen erhalten.

Beckstein weiter gegen Begnadigung Klars

Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) hatte die geplanten Vollzugslockerungen jedoch gestoppt, nachdem Klar in einem Grußwort an die Rosa-Luxemburg-Konferenz Mitte Januar eine scharfe Kapitalismuskritik formuliert hatte. Goll hat wegen des Grußworts einen zweiten Gutachter eingeschaltet, der überprüfen soll, ob von Klar noch eine Gefahr ausgeht.

Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) sagte, er sehe auch dann keinen Grund für eine Begnadigung Klars, wenn dieser nicht selbst auf Buback geschossen habe. Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz zeigte sich skeptisch angesichts von Berichten, nicht Klar, sondern eine unbekannte Person habe Buback getötet. Politiker von CSU und FDP rieten Bundespräsident Horst Köhler davon ab, sich mit Klar zu treffen, um seine Entscheidung über dessen Gnadengesuch vorzubereiten.

Der Präsident des Oberlandesgerichts Stuttgarts, Eberhard Stilz, betonte, Klar sei nicht allein wegen des Mordes an Buback verurteilt worden. "Zudem erschließt sich mir nicht, welchen Beweiswert eine nach 30 Jahren nachgeschobene Behauptung aus dem RAF-Umfeld haben könnte", sagte Stilz.

Nachahmungstaten befürchtet

Der baden-württembergische Verfassungsschutz spricht sich unterdessen für eine erneute Begutachtung des Ex-Terroristen Christian Klar aus. "Im Interesse der Sicherheit in Deutschland muss einhundertprozentig geklärt sein, dass Klar sich von seiner Denke her vom bewaffneten Kampf losgesagt hat", sagte Verfassungsschutzpräsident Johannes Schmalzl den "Stuttgarter Nachrichten".

Schmalzl nannte es "besorgniserregend", dass sich eine linksextremistische Gruppierung in Berlin bei einem Brandanschlag Mitte März auf das Grußwort von Klar zur Rosa-Luxemburg-Konferenz bezogen habe. Es bestehe damit "mindestens die Gefahr, dass Klar von der linksextremistischen Szene als Ikone verehrt" werde oder sich möglicherweise auch instrumentalisieren lasse. Der Vorstoß von Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) zu einer ergänzenden Begutachtung Klars sei daher "folgerichtig". (tso/ddp)

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