zum Hauptinhalt

Politik: Ran an die Schulden

Bund und Länder wollen im nächsten Jahr ihre Finanzen ordnen. Worum es dabei gehen wird

Jedem Neugeborenen hat der Staat dieses Jahr ein ganz besonderes Geschenk fürs Leben mitgegeben: gut 17 000 Euro Schulden. So hoch steht der Gesamtstaat – Bund, Länder, Kommunen – mittlerweile in der Kreide, berechnet pro Einwohner. Auf eine vierköpfige Familie kommen 2005 also etwa 68 000 Euro Staatsschulden. Ein Rekordstand. Anlass genug, sich über eine Finanzreform Gedanken zu machen. Die große Koalition will daher mit den Bundesländern eine große Finanzreform angehen: die Haushaltskonsolidierung, vor allem das Schuldenproblem; die Verteilung der Steuern, bis hin zur begrenzten Steuerautonomie der Länder; der Finanzausgleich; der Solidarpakt für die Ost-Länder, wobei es hier auch um den Ausgleich für wegfallende EU-Fördermittel geht.

* * *

Abbau der Schulden: Das wird der Kern der Operation werden. „Wir wollen den Trend zu immer höherer Neuverschuldung brechen“, verspricht Kanzlerin Angela Merkel (CDU). In der ersten Stufe der Föderalismusreform wurde dafür vorgebaut. Es wird demnächst nämlich eine konkrete Aufteilung etwaiger Strafzahlungen für das Brechen des Euro-Stabilitätspakts geben, den Deutschland derzeit nicht einhält: Bleibt die Nettoneuverschuldung über drei Prozent der nationalen Wirtschaftsleistung, wird die an Brüssel fällige Strafe zu 65 Prozent vom Bund und zu 35 Prozent von den Ländern getragen. Bei den Ländern tragen die Verursacher des Vertragsbruchs, also die Hochverschuldeten, zwei Drittel des Länderanteils. „Diese Vereinbarung wird der Anlass sein, schnell in die Entschuldung einzusteigen“, meint Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU).

Denn vor allem für die Länder sind die Schulden ein Problem, weil ihre Etats wegen hoher Personalkostenanteile weniger beweglich sind als der des Bundes. Und die Personalkosten werden bald üppig steigen. In den 60er und 70er Jahren hatten die (alten) Länder großzügig Beamte eingestellt, und die erreichen jetzt peu à peu das Pensionsalter. Die Verschuldung über das Nötige hinaus wird den Ländern zudem erleichtert, weil der Bund nach der Verfassung quasi gezwungen ist, Sündern aus der Patsche zu helfen. Siehe Bremen, Saarland, Berlin. Nur durch die Bundesgarantie haben die Länder erstklassige Schuldnerratings; andernfalls würde zum Beispiel Nordrhein- Westfalen aus den hohen A-Ratings fallen. Solide Rentenfonds würden NRW- Papiere meiden, das Land müsste höhere Zinsen in Kauf nehmen. Nach den Euro-Stabilitätskriterien sind derzeit der Bund und zwölf Länder überschuldet. Nur Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen haben noch einigermaßen solide Haushalte.

Doch wie soll das Schuldenverringern gehen? Sachsens Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) schlägt ein Verbot der Nettoneuverschuldung vor. Es dürfen also nicht mehr neue Schulden aufgenommen werden, als alte getilgt werden. Es könne nicht sein, dass Länder – wie etwa Berlin – „ihre Finanzen an die Wand fahren, um sich dann in Karlsruhe Bundeshilfen einzuklagen“, sagt Milbradt. Wulff kann sich ein noch strikteres Verschuldungsverbot vorstellen. Dafür sollen zuvor alle Länderschulden in einen Topf geworfen werden, den alle gemeinsam tilgen – eine elegante Lösung insbesondere für Berlin, das sich aus eigener Kraft wohl kaum entschulden kann. Der Wissenschaftliche Beirat des Bundeswirtschaftsministers schlägt vor, die Beistandsgarantie des Bundes für die Länder einzuschränken, um sie so zu mehr finanzpolitischer Verantwortung und Ausgabendisziplin zu bringen.

* * *

Steuerautonomie der Länder: Wenn die Länder mehr Eigenverantwortung übernehmen sollen, brauchen sie auch mehr Handlungsspielraum. Vor allem die FDP und der Stuttgarter Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) fordern daher eine begrenzte regionale Steuerautonomie. Die Länder würden dann über die ihnen zustehenden Steuern – Vermögen- und Erbschaftsteuer, Verkehrsteuern – selbst entscheiden. FDP und Wissenschaftlicher Beirat schlagen zudem vor, dass die Länder (oder die Kommunen) bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer bis zu zehn Prozent nach oben oder unten vom Bundestarif abweichen können. Das ist unter den Ländern derzeit aber nicht mehrheitsfähig.

* * *

Neue Steuerverteilung: Ein kleiner Steuertausch ist schon länger im Gespräch: Die Länder geben die Kfz-Steuer an den Bund und bekommen die Versicherungsteuer. Ein größerer Wurf steckt hinter der Überlegung, die Einkommensteuer und die Mehrwertsteuer nicht zwischen den staatlichen Ebenen kompliziert zu verteilen, sondern jeweils einer Ebene zuzuschlagen. Milbradt kann sich vorstellen, dass die Mehrwertsteuer ganz den Ländern zukommt, die Einkommensteuer dem Bund. Allerdings dürfte es schwierig werden, den Ländern das Recht für eigene Mehrwertsteuersätze zu geben.

* * *

Finanzausgleich und Solidarpakt: Bekämen die Länder eigene Gestaltungsmöglichkeiten bei der Steuer, müsste der Länderfinanzausgleich neu gestaltet werden. Der ist schon lange in der Kritik, wird aber von den finanzschwachen Ländern verteidigt. Denn diese profitieren davon und können sich so Ausgaben leisten, die oft über denen der finanzstarken Länder liegen. Daher sind die Chancen nicht groß, dass sich etwas ändert. Nur Bayern und Baden-Württemberg kämpfen für eine Reform. Möglicherweise kommt auch der Solidarpakt auf den Prüfstand. Der garantiert den Ost-Ländern bis 2019 überproportionale Einnahmen. Zwar gilt die Vereinbarung von 2001 weithin als sakrosankt, seit der Osten die Milliardenhilfen zum Großteil nicht mehr zweckgebunden für Investitionshilfen und Infrastruktur ausgibt, steht aber ein Fragezeichen dahinter. Zudem ist ein Teil der Mittel gerade weggebrochen, weil eingeplante EU-Fördermittel in Höhe von mindestens vier Milliarden Euro wegfallen. Der Osten erwartet Kompensation, die West-Länder wollen nichts dafür geben – der Bund muss wohl wieder einstehen, hat dann aber einen Hebel, um Zugeständnisse auf anderer Ebene zu erreichen.

Zur Startseite