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Politik: Rau fordert Volksbegehren auch im Bund

Präsident mahnt bürgernahe Föderalismusreform an

Berlin. Bundespräsident Johannes Rau hat die Parteien aufgefordert, „schon bald“ Elemente direkter Demokratie in das Grundgesetz aufzunehmen. Bislang sind Volksbegehren und Volksabstimmungen nur auf der Ebene der Länder und Kommunen möglich. Auf einem Kongress „Bürgernaher Bundesstaat“, den alle Parteistiftungen sowie drei unabhängige Stiftungen am Mittwoch in Berlin veranstalteten, mahnte Rau zudem die derzeit tagende Kommission zur Reform des Föderalismus, bei ihren Beratungen nicht nur auf die staatliche Effizienz zu achten, sondern auch auf Bürgernähe. Ziel müsse es vor allem sein, die Länderparlamente zu stärken.

Rau sagte, mit Bürgerbegehren und Volksentscheiden habe man in Ländern und Kommunen insgesamt gute Erfahrungen gemacht. Sie seien kaum für populistische Anliegen genutzt worden. Bis zum Herbst vorigen Jahres habe es in den Ländern 150 Volksbegehren und mehr als 30 Referenden gegeben. Dazu kämen 250 Begehren und 120 Entscheide auf Gemeindeebene. Diese Formen direkter Demokratie seien „ganz überwiegend Zeichen von solidem demokratischen Engagement“. Das Vertrauen in den Staat könne daher gewinnen, wenn es diese Möglichkeiten auch auf Bundesebene gäbe. Rau ließ offen, ob diese Ergänzung des Grundgesetzes im Rahmen der Bundesstaatsreform erfolgen sollte oder getrennt davon.

Die Föderalismuskommission forderte Rau auf, ihre Reformbemühungen nicht mit Halbheiten abzuschließen. Bei der Neuverteilung von politischen Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern dürfe es nicht zu „neuen, fein ziselierten Verfahren der Mitwirkung und Rückholung“ kommen. Wenn Kompetenzen vom Bund an die Länder übertragen würden, „dann nicht ein bisschen auf vielen Feldern, sondern lieber auf wenigen ganz“.

An die Adresse derer, die die komplizierten Misch- und Gemeinschaftsfinanzierungen zwischen Bund und Ländern auflösen wollen (darunter vor allem die stärkeren Länder), sagte Rau, man müsse sich auch fragen, was aus Kultur und Wissenschaft werde, wenn der Bund sich aus der Finanzierung zurückzöge.

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