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Rauchverbot: Abwehr "gemeingefährlicher Krankheiten"

Das Bundesgesundheitsministerium hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen das geplante Rauchverbot zurückgewiesen. Die Maßnahme soll auf das Grundgesetz gestützt werden.

Berlin - "Wir sind argumentativ gut aufgestellt", sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, Marion Caspers-Merk (SPD). Sie verteidigte das Vorhaben, die geplante Regelung mit dem Grundgesetzartikel 74 zu begründen. Er gestattet dem Bund Maßnahmen zur Abwehr "gemeingefährlicher Krankheiten".

Presseberichten zufolge hegen die Bundesministerien für Innen und Justiz Bedenken dagegen, das geplante Rauchverbot auf die Grundgesetzbestimmung zu stützen. Tabakqualm sei nach Einschätzung der beiden Resorts nur "eine mittelbare Gesundheitsgefahr", hatten beide Häuser demnach erklärt. In einem vom Gesundheitsministerium vorgelegten Gutachten wird hingegen das Rauchbverbot als legitime Maßnahme gegen die "gemeingefährliche Krankheit Krebs" bezeichnet. Es sei unstrittig, dass durch das Rauchen Krebs verursacht werden könne, sagte Caspers-Merk.

Nach einem am vergangenen Freitag bekannt gewordenen Vorschlag einer Koalitionsarbeitsgruppe soll in öffentlichen Einrichtungen, aber auch in Restaurants ein grundsätzliches Rauchverbot gelten. Geraucht werden darf demnach etwa in Gaststätten nur in abgetrennten Räumen. Kneipen und Bars sollen von den Verboten ausgenommen bleiben.

"Der Gesetzgeber muss handeln"

Das Deutsche Krebsforschungszentrum forderte die Politik zum Handeln auf. Die krebserzeugenden und erbgutverändernden Substanzen des Tabakrauches seien "unvereinbar mit dem im Grundgesetz verankerten Schutz des geborenen und ungeborenen Lebens", hieß es in einer Erklärung zur "Deutschen Konferenz für Tabakkontrolle" in Heidelberg. "Der Gesetzgeber muss handeln und einen umfassenden Schutz unserer Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens gewährleisten", betonte Tagungspräsidentin Dr. Martina Pötschke-Langer. (tso/ddp)

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