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Rauchverbot

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Rauchverbot: Berliner dürfen weiterqualmen

Rauchverbot mit Lücken: Der Berliner Senat orientiert sich an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts: In Eckkneipen und Raucherzimmern darf weitergeraucht werden.

In den Berliner Kneipen wird es auch nach der Neuregelung des Nichtraucherschutzes kein striktes Rauchverbot geben. Ein Gesetzentwurf, der derzeit in der Koalition erarbeitet werde, solle das Rauchen sowohl in kleinen Einraumkneipen als auch in abgetrennten Raucherräumen weiterhin erlauben, teilte Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Linke) am Dienstag mit. Berlin orientiere sich damit an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das die strenge Haltung der Hauptstadt zuletzt für verfassungswidrig erklärt hatte. Dass sich das von ihr favorisierte absolute Verbot nicht durchsetzen lassen werde, hatte Lompscher bereits angekündigt.

Mehr präventive Kontrollen

Gleichzeitig forderte die Gesundheitssenatorin von den Bezirken mehr präventive Kontrollen des Nichtraucherschutzes in Gaststätten. Das unterschiedliche Vorgehen der Bezirke sei "inakzeptabel", sagte Lompscher am Dienstag. Die Bezirke seien Teil der Landesverwaltung und müssten deshalb Gesetze konsequent umsetzen. Nach Angaben Lompschers wurden im Juli/August in einigen Bezirken keine oder kaum präventive Kontrollen vorgenommen. Als Beispiele nannte sie Neukölln, Mitte, Pankow und Spandau. Als aktivsten Bezirk lobte Lompscher Friedrichshain-Kreuzberg. Dort habe es mehr als 400 Kontrollen gegeben. Auch Lichtenberg, Steglitz-Zehlendorf und Charlottenburg-Wilmersdorf seien ihrer Pflicht nachgekommen.

Im Juli/August haben Bürger in allen Bezirken insgesamt 210 Verstöße gegen das Rauchverbot gemeldet. Das sei bei rund 6000 Gaststätten nicht viel, sagte Lompscher. Das Gesetz habe sich damit bewährt. Außerdem ergingen in dieser Zeit laut Senatorin nur 14 Bußgeldbescheide, davon 13 gegen Wirte und einer gegen einen Gast.  (ah/dpa/ddp)

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