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Rauchverbot: Ringen um den Qualm

Vor dem Treffen von Kanzlerin Merkel an diesem Mittwoch mit den Ministerpräsidenten der Länder hat der Druck zugenommen, doch noch ein bundeseinheitliches Rauchverbot zu erreichen. Angeblich ist man sich schon einig.

Hannover - Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und die SPD-Gesundheitsexpertin Carola Reimann forderten einen gesetzlichen Nichtraucherschutz. Auch die Bundesärztekammer trat erneut für ein Rauchverbot ein. Presseangaben zufolge haben sich Bund und Länder bereits auf eine flächendeckende Nichtraucherregelung verständigt, die das Kabinett noch vor dem Treffen beschließen will.

NGG-Chef Franz-Josef Möllenberg wandte sich gegen einen "Flickenteppich" unterschiedlicher Landesregelungen. "Wir würden uns lächerlich machen", sagte er mit Blick auf Rauchverbote in mehreren europäischen Staaten. "Gesundheitsschutz geht vor", sagte der Gewerkschaftschef, der die Beschäftigten sowohl des Gastgewerbes als auch der Tabakindustrie vertritt. Er lehnte wie auch Reimann den Vorstoß von Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) ab, es bei freiwilligen Regelungen zu belassen.

Ärzte-Appell an Regierung

Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, appellierte an Regierung und Länder, eine einheitliche Linie für ein generelles Rauchverbot zu finden. "Es wäre doch geradezu aberwitzig, wenn wir unterschiedliche Regelungen in den Ländern bekommen würden", sagte Hoppe. Er fügte hinzu: "Der Nichtraucherschutz ist eine gesamtstaatliche Aufgabe und kein föderales Experimentierfeld." Gerade die rund eine Million Mitarbeiter in der Gastronomie seien von dem gesundheitsgefährdenden Passivrauch besonders betroffen.

Die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Martina Bunge (Die Linke), warf Schwarz-Rot derweil vor, kein Interesse an einem wirksamen Nichtraucherschutz zu haben. Es sei ein "abgekartetes Spiel" mit den Ländern gewesen, den Gesetzentwurf wieder zurückzuziehen, sagte Bunge. Wenn es politisch gewollt wäre, "ist auch eine bundeseinheitliche Lösung möglich". Die Bundesregierung habe vor den Lobbyinteressen kapituliert.

Zweigeteilte Zuständigkeit

Nach Medienberichten hat eine Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern bereits ein Konzept für einen umfassenden Nichtraucherschutz erarbeitet. Nach Angaben der "Sächsischen Zeitung" enthält der Entwurf ein gemeinsames Bekenntnis, "dass zum Schutz vor den schwerwiegenden gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens auch gesetzliche Regelungen notwendig sind". Zugleich werde aber festgestellt, dass Bund und Länder dies nur "im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit und Gesetzgebungskompetenz" umsetzen können. Konkrete Vorschläge zu Rauchverboten enthalte der Entwurf nicht.

Laut "Sächsische Zeitung" streben Bund und Länder angesichts der "Begrenztheit der Gesetzgebungskompetenzen des Bundes" eine zweigeteilte Zuständigkeitsregelung an: "Der Bund betreibt bereichsspezifische Regelungen im Rahmen seiner unstreitig bestehenden Kompetenzen", so die Gesprächsvorlage. "Die Länder (und darin einbezogen die Kommunen) werden aufgefordert, die ihnen zustehenden Kompetenzen in diesem Sinn ebenso auszuschöpfen." Mit der Regelung sei man sich sicher, dass "neun Zehntel des Nichtraucherschutzes einvernehmlich geregelt werden können".

Kanzlerin und Ministerpräsidenten seien sich einig geworden, sagte ein Regierungsmitglied der "Sächsischen Zeitung", "dass der Tabakrauch der gefährlichste Schadstoff in den Innenräumen ist". Tabakrauch gehöre "auf die Liste der gefährlichsten Stoffe wie etwa Asbest, und das ist seit 1993 verboten". (Von Manfred Rey, ddp)

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