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Politik: Rechenschaftsbericht der SPD: Finanzpraktiken korrekt - Parteiengesetz nicht verletzt

Die von der Union heftig kritisierten Finanzpraktiken der SPD sind nach Angaben der Bundestagsverwaltung in Ordnung. Wie die Behörde von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) am Montag in Berlin mitteilte, ergab eine Prüfung des SPD-Rechenschaftsberichts für 1998 keine Beanstandungen.

Die von der Union heftig kritisierten Finanzpraktiken der SPD sind nach Angaben der Bundestagsverwaltung in Ordnung. Wie die Behörde von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) am Montag in Berlin mitteilte, ergab eine Prüfung des SPD-Rechenschaftsberichts für 1998 keine Beanstandungen. Die von der SPD vorgenommene Verrechnung der Erträge aus ihren Medienbeteiligungen mit den Ausgaben für die neue Parteizentrale in Berlin entspreche dem Parteiengesetz. Die dort vorgeschriebene Ausweisung des "Reinertrags" aus Vermögen erlaube diese Art der Verrechnung. Auch dass die SPD ihre Medienbeteiligungen mit dem Buchwert von 17,8 Millionen Mark und nicht mit dem Verkehrswert von rund 500 Millionen Mark veranschlagte, sei vom Gesetz gedeckt.

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