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Politik: Rechnungshof rügt fehlgelenkte Subventionen und eine zu laxe Finanzkontrolle

Der Europäische Rechungshof hat der Brüsseler EU-Kommission und den Mitgliedstaaten ein schlechtes Zeugnis ausgestellt. In seinem Jahresbericht zum Haushaltsjahr 1998, der am Dienstag offiziell veröffentlicht wurde, weigert er sich, die "Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit" der EU-Zahlungen zu bestätigen.

Der Europäische Rechungshof hat der Brüsseler EU-Kommission und den Mitgliedstaaten ein schlechtes Zeugnis ausgestellt. In seinem Jahresbericht zum Haushaltsjahr 1998, der am Dienstag offiziell veröffentlicht wurde, weigert er sich, die "Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit" der EU-Zahlungen zu bestätigen. Nach wie vor sei die Zahl der "wesentlichen und formalen Fehler" viel zu hoch. Die Prüfungen des Rechungshofs hätten ergeben, dass auch im vergangenen Jahr vielfach EU-Gelder an die falsche Adresse geflossen seien, dass an einzelne Empfänger zu viel bezahlt worden sei und dass zu wenig von diesen Geldern zurückgefordert wurde. Ungeachtet der inzwischen in die Wege geleiteten Brüsseler Verwaltungsreform kommen die Prüfer des Luxemburger Rechungshofs zu dem Schluss: "Die Fehler unterscheiden sich hinsichtlich Betrag und Art nicht erheblich von den in früheren Jahren ermittelten." Insgesamt dürften 1998 rund vier Milliarden Euro (rund acht Milliarden Mark) verschwendet worden sein.

Wie in den vorhergehenden Jahren traten die meisten Fehler bei den Gemeinschaftsausgaben auf, die von den Behörden der Mitgliedstaaten verwaltet werden. Auf sie entfallen 80 Prozent der EU-Haushaltsmittel.

Abgesehen von den handfesten Betrugsdelikten, die vor allem im Bereich der Landwirtschaft und der Strukturpolitik vorkommen, handelt es sich bei den Unregelmäßigkeiten vor allem um formale Fehler verwaltungstechnischer Art. Da werden Zahlungsziele überschritten, fehlerhafte Belege geliefert, Vorschriften falsch angewandt. So weigere sich Deutschland zum Beispiel hartnäckig, bei den im Auftrag der Europäischen Union eingezogenen Außenzöllen seine Buchführungspraxis zu ändern und damit den europäischen Anforderungen zu entsprechen. Nahezu in allen Mitgliedstaaten habe man "ernsthafte und gelegentlich hartnäckige Mängel der Verwaltungs- und Kontrollsysteme" feststellen müssen.

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