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Recht auf Spielen: Kinderlobby lobt CSU für Vorschlag gegen Lärmklagen

Kinderhilfswerke haben einen Vorschlag der CSU begrüßt, mit dem die Partei die Klagewelle gegen Kinderlärm stoppen will. Es sei geboten, die Lärmschutzverordnungen der Bundesländer kinderfreundlicher zu machen, sagte Holger Hofmann vom Deutschen Kinderhilfswerk.

Hoffmann forderte jedoch, das Recht der Kinder „auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung“ im Grundgesetz zu verankern, wogegen sich die CSU bisher immer gewehrt hat.

Die Deutsche Kinderhilfe plädiert dafür im Bundesimmissionsschutzgesetz festzuhalten, dass Kinderlärm „kein Lärm im Sinne des Gesetzes“ sei. Dadurch werde verhindert, dass Kinder von Gerichten bei Nachbarschaftsklagen zu Störfaktoren erklärt würden.

Im Entwurf für die Abschlusserklärung der CSU-Klausurtagung, die am Mittwoch in Wildbad Kreuth beginnt, verlangt die Partei, dass Geschrei von Kindern nicht mehr zum Gegenstand von Gerichtsprozessen wird. „Kinderlärm darf kein Grund für Nachbarschaftsklagen gegen Kindergärten, Spielplätze und ähnliche Einrichtungen sein.“

Tobias Dünow, Sprecher des Umweltministeriums, sagte dem Tagesspiegel, die Kinderkommmission des Bundestags habe sich schon 2007 mit dem Thema Kinderlärm und Klagen befasst. Das Bundesumweltministerium habe daraufhin eine Länderumfrage gestartet um herauszufinden, „ob es Bedarf an einer bundesweiten Regelung gibt“. Das sei damals von den Ländern verneint worden. „Allerdings haben die Länder die Möglichkeit, eigene Regelungen zum Lärmschutz zu treffen“, sagte Dünow. Die Bayerische Staatsregierung habe „eine entsprechende Verordnung beispielsweise in Bezug auf Biergärten erlassen“. AFP/Tsp

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