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Politik: Rechte Gewalt: 1995

Der Obdachlose Horst Pulter wird in der Nacht zum 5. Februar 1995 im Stadtpark von Velbert (Nordrhein-Westfalen) erstochen.

Der Obdachlose Horst Pulter wird in der Nacht zum 5. Februar 1995 im Stadtpark von Velbert (Nordrhein-Westfalen) erstochen. Eine siebenköpfige Gruppe von 16- bis 24-jährigen Rechtsextremisten will "Penner klatschen" und stößt auf den 65-Jährigen, der auf einer Parkbank schläft. Er wird durch Tritten verletzt. Zum Schluß versetzt der 22jährige Peter D. dem Obdachlosen einen tödlichen Messerstich. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal bezeichnet die Tat als "menschenverachtend und kaltblütig". Am "nationalsozialistischen Hintergrund" bestehe kein Zweifel. In den Wohnungen der Täter seien neben Hakenkreuzfahnen auch Fotos gefunden worden, auf denen sie mit dem "Hitlergruß" posieren. Das Opfer sei jedoch zufällig ausgewählt worden. Im November 1995 verurteilt das Jugendschöffengericht Mettmann sechs Angreifer wegen Körperverletzung zu Freiheits- und Bewährungsstrafen. Den Haupttäter Peter D. verurteilt das Schwurgericht Wuppertal im Dezember 1995 wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung vom Schwurgericht Wuppertal zu zehn Jahren Haft.

Bei einem Ausflug zu einem Stausee bei Hohenstein/Ernstthal (Sachsen) am 25. Mai 1995 wird der 24-jährige Bundeswehrsoldat Peter T. von Skinheads zusammengeschlagen. Das Opfer stirbt neun Tage später an seinen schweren Kopfverletzungen. Vor dem Angriff auf Peter T. hatte die etwa 20-köpfige Täterclique Pakistanis angegriffen. Das Landgericht Chemnitz verurteilte acht Angeklagte zu Strafen zwischen zehn Monaten auf Bewährung und drei Jahren zehn Monaten. Wer aus der Clique Peter T. getötet hat. ließ sich nicht ermitteln.

Der Homosexuelle Klaus-Peter Beer wird in der Nacht zum 7. September 1995 in Amberg (Bayern) von den Skinheads Richard L. und Dieter M. in die Vils geworfen und ertrinkt. Die Skinheads wollen dem 48-jährigen Opfer "einen Denkzettel verpassen". Das Landgericht Amberg verurteilt die Täter am 29. April 1998 in zweiter Instanz wegen Totschlags zu zwölf Jahren und acht Jahren Haft. Beide kommen aus rechtsradikalen Kreisen. In der Urteilsbegründung sagt der Richter, Scheußlichkeit und Menschenverachtung der Tat erinnerten an die düstersten Zeiten der deutschen Geschichte.

Diese Chronik wurde zusammengestellt von Karl-Hein

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