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Politik: Rechte Gewalt: Der Begriff Rechtsextremismus als "Fallstrick"

Kay Diesner wollte töten. Er bedauere nicht, den Polizisten umgebracht zu haben, sagte der Neonazi in der Untersuchungshaft dem psychiatrischen Gutachter.

Von Frank Jansen

Kay Diesner wollte töten. Er bedauere nicht, den Polizisten umgebracht zu haben, sagte der Neonazi in der Untersuchungshaft dem psychiatrischen Gutachter. "Die müssen von hinten in den Kopf, in den Rücken geschossen werden, wo man sie trifft." So hatte Diesner auch gehandelt: Am 23. Februar 1997 erschoss er mit seiner großkalibrigen Waffe in Schleswig-Holstein den Polizeiobermeister Stefan Grage aus der Nähe. Das Lübecker Landgericht fällte im Dezember des Jahres ein entsprechendes Urteil: Lebenslange Haft für den Neonazi, dem "Vorstellungen rechtsradikaler Art" bescheinigt wurden, kombiniert mit "unbedingtem Vernichtungswillen". Ein klarer Fall.

Oder nicht? Der tote Polizist taucht in der Chronik nicht auf, die von der Bundesregierung im April 1999 präsentiert wurde. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der PDS-Bundestagsabgeordneten zu den "von Rechtsextremisten begangenen politischen Morden seit 1990" heißt es für das Jahr 1997, es "wurden keine vollendeten Tötungsdelikte gemeldet". Dasselbe wird auch für die Jahre 1994, 1995 und 1998 behauptet. Nur 16 vollendete Tötungsdelikte, begangen "aus rechtsextremistischer, fremdenfeindlicher und antisemitischer Motivation", sind für den Zeitraum von der Wiedervereinigung bis April 1999 aufgelistet. Insgesamt kamen nach den Statistiken der Landeskriminalämter, auf die sich die Regierung stützt, 22 Menschen ums Leben. Tatsächlich ist die Zahl weit höher. In der Chronik, die Tagesspiegel und "Frankfurter Rundschau" erstellt haben, sind bis zum April 1999 bereits 68 vollendete Tötungsdelikte verzeichnet - mit 79 Toten.

Warum weichen die Angaben der Bundesregierung so stark von der inoffiziellen Auflistung ab? Eine einfache Erklärung gibt es nicht, vielmehr ist ein Mosaik behördlicher Webfehler zu besichtigen: Anwendung unpassender Fachbegriffe, Überforderung von Sachbearbeitern der Polizei, fragwürdige Bastelei an Statistiken. Ein Sicherheitsexperte aus dem Bundesinnenministerium, der nicht genannt werden will, weiß noch einen Grund: "Gerade in den neuen Ländern gibt es ein gesellschaftliches Umfeld, in dem man Rechtsextremismus nicht wahrnimmt. Dazu gehört dann auch, dass bei Polizei und Staatsanwaltschaft manchmal ein Auge zugedrückt wird." Die Folge: Ein Fall rechter Gewalt weniger in den Antworten der Bundesregierung.

Im Westen sind die Defizite in der Wahrnehmung offenbar geringer, doch die erwähnten Webfehler sind nicht weniger präsent. Schon der Begriff "Rechtsextremismus" sei ein "Fallstrick" für die Polizeiarbeit, sagt Kriminaldirektor Hans Wargel, Statistikexperte im niedersächsischen Innenministerium. "Das bedeutet, mit einer Tat soll die freiheitlich-demokratische Grundordnung angegriffen werden. Aber wenn ein dumpfer Skinhead zuschlägt, wird sich der Beamte vor Ort kaum fragen, ob der Täter die freiheitlich-demokratische Grundordnung aushebeln wollte."

Wenn der Sachbearbeiter den Fall dann nicht als politisch motiviertes Verbrechen meldet, wird der Hintergrund möglicherweise erst im Laufe eines Prozesses bekannt - oder nie. Wargel nennt weitere Unsicherheiten: Mehrere Opfergruppen werden mit den Definitionen zu rechtsextremen, fremdenfeindlichen und antisemitischen Straftaten nicht erfasst. Das betrifft vor allem Obdachlose, Homosexuelle und Behinderte. Erschwerend komme hinzu, dass bei Tötungsdelikten generell nur die Taten, nicht aber die jeweiligen Opfer statistisch erfasst werden. Dies will zumindest Niedersachsen demnächst ändern.

Nach Ansicht von Wargel ist der Extremismusbegriff zu sehr auf Delikte mit linksradikalem Hintergrund bezogen. Bei Tätern aus diesen Milieus, wie den Terroristen der Roten Armee Fraktion, war in der Regel eine politische Motivation klar erkennbar. Das trifft auf rechte Skinheads oft nicht zu, wenn sie angetrunken herumprügeln und wahllos Opfer suchen.

Gegen den Vorwurf, die Polizei wolle rechte Delikte vertuschen, verwahrt sich Wargel. Es gebe Begriffsprobleme, "aber kein Problem des Mogelns". Das scheint zumindest in Brandenburg anders zu sein. Dort haben Experten der Polizei dem Tagesspiegel mehrmals berichtet, dass Statistiken geschönt werden, damit das Land nicht noch stärker in den Ruf einer "braunen Hochburg" gerät. Warum jedoch das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein 1997 den Fall des Polizistenmörders Kay Diesner nicht als rechtsextremes Tötungsdelikt gewertet hat, kann auch das Bundesinnenmisterium nicht nachvollziehen.

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