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RECHTE GEWALT: Die Definition der Polizei: „Politisch Motivierte Kriminalität“

Angesichts der Defizite in der Polizeiarbeit bei der Erfassung rechter Straftaten verständigten sich die Innenminister vor zehn Jahren auf ein neues Definitionssystem. Seit 2001 werden Delikte rechter und linker Fanatiker als „Politisch Motivierte Kriminalität (PMK)“ registriert.

Angesichts der Defizite in der Polizeiarbeit bei der Erfassung rechter Straftaten verständigten sich die Innenminister vor zehn Jahren auf ein neues Definitionssystem. Seit 2001 werden Delikte rechter und linker Fanatiker als „Politisch Motivierte Kriminalität (PMK)“ registriert. Erfasst werden auch Taten, die von Ausländern begangen werden. Einer der zentralen Sätze der Definition lautet, der PMK würden Straftaten zugeordnet, „wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen eine Person gerichtet sind wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status“. Der Begriff „gesellschaftlicher Status“ verweist vor allem auf Angriffe, denen Obdachlose, Alkoholkranke und andere Menschen ausgesetzt sind, die von rechten, aber auch mutmaßlich unpolitischen Tätern als „asozial“ verachtet werden. Solche Delikte können heute als Hasskriminalität und „PMK-rechts“ eingestuft werden, auch wenn der Täter kein Neonazi ist. Das alte Erfassungssystem war eher auf Angriffe ideologisch gefestigter Extremisten gegen den Staat ausgerichtet. fan

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