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Rechte Gewalt: Strafantrag gegen Heye

Die von Ex-Regierungsprecher Uwe-Karsten Heye angestoßene Debatte um rechte Gewalt trägt seltsame Blüten: Zwei Neuruppiner Rechtsanwälte stellten gestern Strafantrag gegen Heye wegen Volksverhetzung.

Potsdam/Neuruppin - «Die Äußerungen von Herrn Heye sind geeignet, Teile der Bevölkerung im Land Brandenburg zu verleumden. Als Brandenburger fühlen wir uns von Herrn Heye in unserer Menschenwürde angegriffen, da er davon auszugehen scheint, dass wir in unserem Bundesland das Grundgesetz nicht respektieren und außerhalb der Rechtsstaatlichkeit stehen», zitiert die "Bild"-Zeitung aus dem Schreiben der Anwälte Peter und Heike Supranowitz.

Straftaten gegen ausländische Bürger oder farbige Deutsche könnten nicht dazu führen, dass ein Ex-Regierungssprecher öffentliche Pauschalurteile fällt, die strafrechtlichen Charakter haben, heißt es weiter. Die drastische Warnung von Heye an dunkelhäutige WM-Touristen vor rechtsextremen Schlägern in Ostdeutschland sorgte auch am Donnerstag für Wirbel. Heye hatte gesagt: «Es gibt kleine und mittlere Städte in Brandenburg und anderswo, wo ich keinem, der eine andere Hautfarbe hat, raten würde, hinzugehen. Er würde sie möglicherweise lebend nicht mehr verlassen.» Danach betonte er aber, dass er Brandenburg nicht stigmatisieren wollte. (tso/dpa)

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