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Politik: Rechte Gewalt: Warum es ein Problem ist, rechtsextreme Verbrechen richtig einzuordnen

Um die Erfassung von Verbrechen mit rechtem Hintergrund zu verbessern, sollen künftig die Bewertungskritierien vereinheitlicht werden. Ein entsprechender Kriterienkatalog, sagte Bundesinnenminister Otto Schily am Donnerstag, solle auf der nächsten Innenministerkonferenz am 23.

Um die Erfassung von Verbrechen mit rechtem Hintergrund zu verbessern, sollen künftig die Bewertungskritierien vereinheitlicht werden. Ein entsprechender Kriterienkatalog, sagte Bundesinnenminister Otto Schily am Donnerstag, solle auf der nächsten Innenministerkonferenz am 23. und 24. November beschlossen werden. Bisher ist es so, dass mehrere Opfergruppen mit den Definitionen zu rechtsextremen, fremdenfeindlichen und antisemitischen Straftaten nicht erfasst werden können. Experten fordern daher, man sollte lieber von "rechtsorientierten Delikten" sprechen. Dies erleichtere der Polizei die Einordnung.

Auch die statistischen Kriterien des Bundesamtes für Verfassungsschutz sind nicht immer glücklich. So ordnet die Behörde seit 1997 in ihren Jahresberichten beispielsweise keine Sachbeschädigungen mehr unter Gewaltstraftaten ein, obwohl sie ebenfalls Gewaltakte darstellen. Dementsprechend gab es vor 1997 viel höherere Gewaltzahlen mit rechtem Hintergrund als nach 1997.

Im Folgenden haben wir die umstrittenen Definitionen aufgelistet. Sie wurden von Polizeibehörden von Bund und Ländern erarbeitet.

Rechtsextremistische Delikte: Rechtsextremistische Straftaten verkörpern Bestrebungen, die - auch unter Anwendung von Gewalt - auf die Beseitigung der verfassungsmäßigen freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland gerichtet sind, um an deren Stelle ein totalitäres, national kollektivistisches System, meist nach dem Führerprinzip, zu setzen. Sie sind damit gegen unveränderbare Prinzipien, wie die Achtung vor den Menschenrechten, Volkssouveränität oder das Mehrparteiensystem gerichtet.

Fremdenfeindliche Delikte: Fremdenfeindliche Delikte sind Straftaten gegen Personen, denen aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder auf Grund ihres äußeren Erscheinungsbildes von den Tätern ein Bleibe- oder Aufenthaltsrecht in der Wohnumgebung oder in der gesamten Bundesrepublik abgesprochen wird sowie Straftaten gegen sonstige Personen, Institutionen, Objekte oder Sachen, bei denen Täter aus fremdenfeindlichen Motiven heraus handeln.

Antisemitische Delikte: Grundsätzlich sind antisemitische Delikte solche Straftaten, die aus rassistischen Motiven gegen das jüdische Volk, jüdische Personen, Gedenkstätten, Friedhöfe und andere Einrichtungen gerichtet sind.

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