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Die Innenminister debattieren über ein neues NPD-Verbotsverfahren.

© picture-alliance / dpa

Rechter Terror: NPD-Verbot: Die Angst vor dem Scheitern

Im Kreis der Innenminister gibt es viel Sympathie für ein neues NPD-Verbotsverfahren – aber vor allem die Unionspolitiker sind skeptisch.

Von
  • Frank Jansen
  • Matthias Meisner

Bei der Tagung der Innenministerkonferenz (IMK) in Wiesbaden haben am Donnerstag die 17 Amtsinhaber hart debattiert, wie ein zweites NPD-Verbotsverfahren anzugehen wäre. Am Abend war nach dem traditionellen „Kamingespräch“ zu hören, es werde an diesem Freitag einen Beschluss geben mit dem Tenor: ein Verfahren wird angestrebt. Doch Hessens Innenminister Boris Rhein (CDU) gab seine Skepsis nicht auf. Am Rande der IMK hieß es, noch bis in die Nacht werde verhandelt, aber idyllisch umrahmt – im Kloster Ebersbach bei gregorianischen Gesängen und Rotwein.

In dem Beschluss der IMK, der dann öffentlich verkündet werden soll, wird vermutlich stehen, dass der Bund stärker in die Prüfung des Themas NPD-Verbot einbezogen werden soll. Das Bundesinnenministerium soll, vielleicht sogar federführend, mit der „länderoffenen Arbeitsgruppe“ kooperieren, die Sachsen- Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) schon im Frühjahr initiiert hatte. Ende November hatten sich die Experten, vor allem Verfassungsschützer, erstmals in Magdeburg getroffen. Die SPD-Minister verlangten, die Arbeitsgruppe müsse das Tempo erhöhen. Mitte 2012 solle ein Ergebnis vorgelegt werden. Die IMK vereinbarte auch, sollte es zu einem Anlauf für ein Verbotsverfahren kommen, müssten wie schon 2001 Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat je einen Antrag vorlegen.

Druck machte unterdessen auch die Linkspartei. Ihr Vorsitzender Klaus Ernst mahnte am Donnerstag, „das NPD-Verbot darf nicht zerredet werden“. Die NPD sei „der legale Arm der braunen Zellen“, sagte Ernst dem Tagesspiegel. Ein schnelles Verbot sei wichtig, um dem rechten Terror den Boden zu entziehen. Ernst warb für einen „fraktionsübergreifenden Gruppenantrag, der sich hinter die Forderung nach einem NPD-Verbot stellt“ und die Ministerien auffordert, die nötigen Voraussetzungen zu schaffen.

Die Argumente der Befürworter und der Gegner eines Verfahrens, darunter viele Experten in Sicherheitsbehörden, sind aber kaum in Einklang zu bringen.

Ein Überblick:

Pro NPD-Verbot

An erster Stelle wird in diesen Tagen die mögliche Verbindung der Partei zum rechtsextremen Terrorismus genannt. Eine Art „Kronzeuge“ ist da der ehemalige Vizechef der Thüringer NPD, Ralf Wohlleben, den die Bundesanwaltschaft Ende November festnehmen ließ. Wohlleben soll der Jenaer Terrorzelle eine Waffe und Munition verschafft haben. Außerdem wird der Thüringer NPD-Funktionär Patrick Wieschke verdächtigt, er habe noch im Herbst in Verbindung zu den Terroristen gestanden. Wieschke ist seit dem Parteitag der NPD im November Vorstandsmitglied und „Bundesorganisationsleiter“.

Der NPD wird zudem ihre eigene Propaganda vorgehalten, die sich gegen das „System“ der Bundesrepublik richtet. Das erinnert an die Hetze der Nazis gegen die Weimarer Republik und könnte ein Beleg für zwei notwendige Verbotskriterien sein: die „aggressiv-kämpferische Haltung“ gegen die Demokratie sowie die „Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus“. Letzteres hat im Januar 2010 der Chef der NPD-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Udo Pastörs, rabiat verdeutlicht. Hitlers Ziel der „Vernichtung des jüdischen Bolschewismus“ nannte er „eine gute Idee“.

Gegen ein NPD-Verbot
Eine Terror-Verbindung der NPD ist bislang nicht bewiesen. Für Wohlleben und Wieschke gilt, wie für jeden Verdächtigen, die Unschuldsvermutung. Und selbst wenn den beiden rechtskräftig nachgewiesen wäre, dass sie die Jenaer Zelle unterstützten, könnte der NPD nicht automatisch ein „bewaffneter Arm“ zugerechnet werden. Dazu würden die Taten zweier Funktionäre vermutlich nicht reichen. Erst bei einer organischen Verbindung, wie sie die 2003 in Spanien verbotene Baskenpartei Herri Batasuna zur Eta unterhielt, wäre es sicher, dass das Bundesverfassungsgericht und dann auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einen gewichtigen Verbotsgrund sehen.

Als Hindernis für ein neues Verfahren in Karlsruhe gilt zudem weiter die Anwesenheit von V-Leuten in der NPD. Um sicher zu gehen, dass an dieser Frage nicht wieder ein Verbotsverfahren scheitert, müsste der Verfassungsschutz zumindest alle V-Leute in den Führungsebenen der Partei abschalten – und vermutlich Verbotsanträge vorlegen, in denen kein einziges Zitat von einem V-Mann stammt. Ohne die internen Informationen der V-Leute könnte es aber schwer werden, über offene Äußerungen wie die von Pastörs hinaus eine Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus nachzuweisen. Die Gegner eines Verfahrens verweisen auch darauf, dass die NPD zur ostdeutschen Regionalpartei geschrumpft ist und im Westen als Null-Komma-X-Partei unbedeutend erscheint.

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