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Bei einem Schweigemarsch in Hamburg erinnern mehrere hundert Menschen an die Opfer rechtsextremistischer Gewalttäter.

© dpa

Update

Rechter Terror: Sachsen-Anhalt will Tötungsverbrechen prüfen

Sieben Tötungsfälle in Sachsen-Anhalt, die bisher nicht als politisch motivierte Straftaten eingestuft wurden, will Sachsen-Anhalts Innenminister jetzt neu untersuchen lassen.

Von Frank Jansen

Ein Plattenbau in Halberstadt (Sachsen-Anhalt) im April 2000, aus einer Wohnung dröhnt das Horst-Wessel-Lied, die Hymne der NSDAP. Die Nachbarn nehmen es schweigend hin, bis auf einen. Der 60-jährige Helmut Sackers ruft die Polizei. Die Beamten kommen bald, der Rechtsextremist wird ermahnt. Auch Sackers beschwert sich selbst. Die Polizisten gehen wieder, doch für den Hitler-Fan ist die Sache nicht erledigt. Kurze Zeit später trifft er am Eingang des Plattenbaus wieder auf Sackers. Es gibt ein Wortgefecht, der Rechtsextremist sticht zu. Sackers verblutet im Treppenhaus.

Der Täter wird in zwei Instanzen freigesprochen. Zuletzt billigt ihm das Landgericht Halle im April 2005 zu, obwohl er die Grenzen des Rechts auf Notwehr überschritten und im Prozess gelogen habe, sei ein „intensiver Notwehrexzess“ nicht auszuschließen. Sackers’ Tod bleibt eine ungesühnte Tat, als rechtsextrem gilt sie bis heute nicht. Obwohl die Polizei bei einer Durchsuchung der Wohnung des Täters mehr als 80 einschlägige CDs sowie Videos mit dem Aufruf zum Mord an politischen Gegnern fand.

Es sind Fälle wie diese, die Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) nun prüfen lassen will. Um angesichts des Entsetzens über die Mordserie der Jenaer Terrorzelle jeden Verdacht ausräumen, in Sachsen-Anhalt werde rechtsextreme Gewaltkriminalität „unter den Teppich gekehrt“. Stahlknecht, seit April im Amt und unbelastet durch mögliche Versäumnisse der Vergangenheit, geht es um die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats. Deshalb sollen Landeskriminalamt und Verfassungsschutz von Sachsen-Anhalt sieben Fälle unter die Lupe nehmen, die bislang offiziell nicht als rechtsmotivierte Tötungsverbrechen eingestuft sind. Stahlknecht betont allerdings, ein Verdacht auf einen rechten Hintergrund könne auch entkräftet werden. Urteile umschreiben kann der Minister nicht, er würde es sich auch nicht anmaßen. Aber er will wissen, ob sein Land mit der bisherigen Bewertung schwerer rechtsextremer Kriminalität richtig lag.

Da ist Stahlknecht nicht der einzige Minister, der in diesen Tagen darüber nachdenkt, ob  die Sicherheitsbehörden rechtsextreme Tötungsverbrechen auch immer als solche wahrgenommen haben. Der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (SPD) hat vergangene Woche angekündigt, der Dreifachmord eines Neonazis im Ruhrgebiet werde noch mal untersucht. Im Juni 2000 hatte der Neonazi Michael Berger in Dortmund und Waltrop zwei Polizisten und eine Polizistin erschossen. Eiskalt wie die Mörder der Terrorzelle aus Jena. Gab es womöglich sogar eine Verbindung zwischen Bergers Amoklauf und den Taten der thüringischen Rechtsextremisten, die sich als „Nationalsozialistischer Untergrund“ begriffen?

Die Gewalttat in Nordrhein-Westfalen und die sieben Fälle in Sachsen-Anhalt stehen auf der Liste, die der Tagesspiegel mit zwei weiteren Zeitungen seit dem Jahr 2000 recherchiert und zuletzt im September 2010 aktualisiert hat. Die Zeitungen kamen auf 137 Todesopfer rechter Gewalt seit der Wiedervereinigung, die Bundesregierung nannte noch im September 2011 lediglich 47 Tote. Diese Zahl, das ahnen Politiker in allen Parteien, dürfte deutlich zu niedrig sein.

Schon bei den sieben Fällen aus Sachsen-Anhalt wirkt fragwürdig, dass sie in keiner offiziellen Statistik zu rechten Tötungsverbrechen auftauchen. Es geht um Verbrechen aus den Jahren 1993 bis 2008. Der erste Fall: Im April 1993 erschlägt ein rechtsextremer Skinhead in Obhausen (Saalekreis) einen Wehrpflichtigen. Zweiter Fall: In Quedlinburg treibt eine rechte Clique im April 1994 einen Obdachlosen in einen Fluss, das Opfer ertrinkt. Dritter Fall: In Löbejün (Saalekreis) quälen Rechtsextremisten einen geistig behinderten Mann zu Tode. Der vierte Fall ist der des erstochenen Helmut Sackers. Fünfter Fall: Fünf Rechtsextreme treten im März 2001 einen Mann in Milzau (Saalekreis) zu Tode. Sechster Fall: Im Januar 2004 töten rechte Schläger einen Obdachlosen in Burg (bei Magdeburg). Siebter Fall: Zwei Rechtsextreme erschlagen im August 2008 einen Obdachlosen in Dessau. Im Prozess am Landgericht Dessau kommt die Gesinnung der Täter zur Sprache, doch ein rechtes Motiv sieht die Kammer nicht.

Es dürfe „nichts unter den Teppich gekehrt werden“, betont Innenminister Stahlknecht, „das ist sich der Rechtsstaat schuldig“. Es bleibt allerdings offen, ob rechte Tötungsverbrechen noch offiziell als solche anerkannt werden können, wenn ein Gericht sich nur vage oder gar nicht zur Gesinnung der Täter geäußert hat.

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