zum Hauptinhalt
Foto: ddp

© picture-alliance/ dpa/dpaweb

Politik: Rechthaber gesucht

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bekommt einen neuen deutschen Richter. Drei Kandidaten stehen zur Wahl

Berlin - Zwei Gerichte prägen das Schicksal der Grundrechte in Europa stark: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit international beachteten Urteilen wie zum Lissabonvertrag, aber auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR). Hier wird ein verantwortungsvoller Job frei, für den in dieser Woche neues Personal gesucht wird. Die Parlamentarische Versammlung beim Europarat wählt neben einem Vertreter Maltas einen neuen deutschen Richter am EGMR. Die sechsjährige Amtszeit der Ex-Verfassungsrichterin Renate Jaeger endet im Dezember.

Die Straßburger Jurisdiktion wird für die Auslegung deutscher Grundrechte immer wichtiger. Schließlich gilt es, Grundgesetz und Europäische Menschenrechtskonvention in Einklang zu bringen. EGMR-Urteile haben in Deutschland aufgrund völkerrechtlicher Verpflichtung Gesetzeskraft. Der frühere Karlsruher Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier sieht hier die künftigen Großkonflikte für das Bundesverfassungsgericht heraufziehen. Aktuell ist es die drohende Entlassung Dutzender hochgefährlicher Straftäter, die ein Straßburger Urteil zur umstrittenen Sicherungsverwahrung verlangt. Auch ein möglicher neuer Prozess gegen den Kindsmörder Magnus Gäfgen lag in der Hand der Straßburger Richter, die eine polizeiliche Folterdrohung gegen Gäfgen rügten, das Strafverfahren gegen ihn aber noch als fair bewerteten. Das Kruzifix in Klassenzimmern steht Ende Juni auf dem Programm. Unmut provozierten Urteile zum Sorge- und Umgangsrecht, weil hierzulande Gesetz und Richter das Wohl der Kinder im Trennungsstreit der Eltern eher durch die Mutter gesichert sehen, während in Straßburg auch Väter zu ihrem Recht kamen.

Die Bundesrepublik hat folglich Interessen zu wahren, wenn sie Richter nach Straßburg schickt, auch wenn dies nicht zum förmlichen Anforderungsprofil für den Posten gehört. Im Gegenteil, diesmal sollte es transparenter denn je zugehen, das Bundesjustizministerium schrieb die Stelle erstmals in Europa öffentlich aus. Damit endete allerdings die Offenheit; warum die Regierung ihren Kandidaten den Vorzug vor anderen gab, ist nicht bekannt. Zur Wahl stehen jetzt die 47 Jahre alte Kölner Völkerrechtlerin und Osteuropaexpertin Angelika Nussberger, der 50-jährige Günter Schirmer, Sekretär des Rechtsausschusses der Parlamentarischen Versammlung, und Bertram Schmitt, 51, Strafrichter am Bundesgerichtshof.

Alles keine Fremden für den Europarat, Nussberger wirkte dort als Rechtsberaterin. Schmitt setzte bereits seine Unterschrift unter EGMR-Urteile, er ist der deutsche Ad-hoc-Richter, der einspringen musste, wenn Richterin Jaeger sich für befangen erklärte. So einen Fall gab es, als der EGMR die Bundesrepublik dafür verurteilte, unverheirateten Vätern das Sorgerecht nur mit Zustimmung der Mutter zu erteilen. Schmitt blieb der deutschen Regierungslinie treu: Als einziger von sechs Richtern votierte er gegen die Entscheidung, weil er der Ansicht war, ein gemeinsames Sorgerecht verordne Zwangsharmonie zerstrittener Eltern, die nur zulasten des Kindes gehen kann.

Die politisch Profilierteste in dem Trio ist wohl Nussberger, die als Russland-Kennerin mit scharfer Kritik an der „gelenkten Demokratie“ Wladimir Putins aufgefallen ist. Russland wird in Straßburg mit am häufigsten verurteilt, weshalb es eine Reform des Gerichts lange blockiert hat.

Im deutschen Justizministerium wird man den erfahrenen Richter Schmitt favorisieren, die Wahl aber hat die Parlamentarische Versammlung, ein 318-köpfiges Gremium Gesandter aus den Länderparlamenten. Die deutsche Delegation ist mit 18 Stimmen vertreten. Vorfestlegungen trifft ein Ausschuss der Versammlung, der die jeweils drei Kandidaten aus den Ländern in eine Reihenfolge bringt. Welche, bleibt Verschlusssache, am Ende steht eine De-facto-Wahlempfehlung. Ein Vorgehen, das auf Kritik stößt. „Das Auswahlverfahren bei der Benennung der 47 Richter am Menschenrechtsgerichtshof ist bedauerlicherweise in der Tat nicht sehr transparent. Das sollte auf den Prüfstand kommen“, sagt der deutsche SPD-Delegierte Christoph Strässer. So sind Richterwahlen in Straßburg, wie in Karlsruhe, nicht immer die gelungensten Momente einer Demokratie.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false