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Politik: Rechtschreibreform: Kläger ziehen zurück, aber Karlsruhe entscheidet

KARLSRUHE .Eine Woche vor der Urteilsverkündung haben die Lübecker Eltern, die die Rechtschreibreform mit einer Verfassungsbeschwerde angegriffen haben, ihre Klage überraschend zurückgezogen.

KARLSRUHE .Eine Woche vor der Urteilsverkündung haben die Lübecker Eltern, die die Rechtschreibreform mit einer Verfassungsbeschwerde angegriffen haben, ihre Klage überraschend zurückgezogen.Die Prozeßvertreter legten ihr Mandat nieder.Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) teilte mit, daß er dennoch wie geplant am 14.Juli eine Entscheidung verkünden wird.Die Eltern begründeten ihren Entschluß damit, daß das Ergebnis der Entscheidung bereits bekannt geworden sei.Ihr Rechtsanwalt Thomas Schüller bezog sich auf eine "Focus"-Meldung.

Dort war mit Berufung auf eine Bonner Quelle berichtet worden, die Klage gegen die Rechtschreibreform werde zurückgewiesen.Tatsächlich war in verschiedenen Presseorganen gemeldet worden, daß die Rechtschreibreform vom BVerfG gebilligt werde.Schüller sagte, die Entscheidung des Gerichts sei dadurch völlig entwertet worden.Die Kläger kritisierten, man könne nicht mehr von einem "fairen Verfahren" sprechen.

Solche Vorveröffentlichungen hatte es in der Vergangenheit bereits des öfteren gegeben.Zu der Reaktion, daß die Kläger deshalb ihre Beschwerde zurückzogen, ist es allerdings bisher noch nie gekommen.Das Bundesverfasssungsgericht dementierte am Dienstag, das Ergebnis des Verfahrens weitergegeben zu haben.Der Erste Senat teilte am Dienstag mit, daß er an dem Entscheidungstermin am 14.Juli festhält.Auf Nachfrage ließ ein Sprecher aber offen, ob an diesem Termin ein Urteil zur Rechtschreibreform verkündet wird oder wegen Rücknahme der Verfassungsbeschwerde das Verfahren für gegenstandslos erklärt wird.

Die schleswig-holsteinische Bildungsministerin Gisela Böhrk äußerte unterdessen die Vermutung, daß die Rücknahme der Klage durch das Lübecker Ehepaar Elsner auf taktischen Gründen beruhe.Sie warf den klagenden Eltern vor, sie hätten das BVerfG "offenbar für taktische Zwecke benutzt".Nachdem die Eltern nun eine Niederlage befürchteten, wollten sie den in Schleswig-Holstein bevorstehenden Volksentscheid "nicht von Karlsruhe vorentscheiden lassen."

Tatsächlich haben die Eltern ihre Rücknahme unter anderem auch damit begründet, daß sie die "urdemokratische Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger dieses Bundeslandes einer auf fragwürdigen Argumenten basierenden höchstrichterlichen Entscheidung" vorziehen.Auch die Initiativen "Wir gegen die Rechtschreibreform" begrüßten die Rücknahme der Verfassungsbeschwerde durch die Eltern.

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