zum Hauptinhalt
Per Gesetz sollen der rechtsextremen NPD finanzielle Mittel entzogen werden.

© Jens Büttner/dpa

Rechtsextremismus: De Maizière leitet Verfahren zum Stopp der NPD-Finanzierung ein

"Schwer erträglich" nennt der Innenminister die staatliche Förderung der rechtsextremen Partei. Nach dem gescheiterten Verbotsverfahren soll der NPD nun zumindest die Parteienfinanzierung entzogen werden.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat das Verfahren eingeleitet, mit dem der rechtsextremen NPD die Parteienfinanzierung entzogen werden soll. Eine Formulierungshilfe für die notwendige Änderung des Grundgesetzes und weiterer Gesetze habe er an die Spitzen der Regierungsfraktionen weitergeleitet, teilte der Minister am Freitag in Berlin mit. Eine als verfassungsfeindlich eingestufte Partei weiter mit Steuermitteln zu unterstützen ist nach den Worten de Maizières „ein Zustand, der nur schwer erträglich ist“. Damit ist jetzt der Bundestag am Zug.

Im Januar hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im NPD-Verbotsverfahren geurteilt, die Partei sei eindeutig antidemokratisch und mit dem Nationalsozialismus „wesensverwandt“, aber zu schwach, um ihre Ziele durchsetzen zu können. Deshalb bedürfe es nicht „des präventiven Schutzes der Verfassung durch ein Parteiverbot“, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, in seiner Einführung zum Urteil. Voßkuhle gab jedoch der Politik einen Hinweis: „Ob in einer solchen Situation auch andere Reaktionsmöglichkeiten sinnvoll sind, wie zum Beispiel der Entzug der staatlichen Finanzierung, hat nicht das Bundesverfassungsgericht, sondern der verfassungsändernde Gesetzgeber zu entscheiden.“

Der Wink kam vor allem in den Ländern gut an. Sie sehen eine Chance, trotz der Niederlage in dem vom Bundesrat 2013 angestoßenen Verbotsverfahren die NPD wenigstens zu schwächen. Im Februar sich die Länderkammer am Freitag dafür ausgesprochen, der rechtsextremen Partei die staatlichen Gelder zu streichen. Einstimmig votierten die Regierungschefs in Berlin für die „Entschließung“, auf Bundesebene sollten „die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um für verfassungsfeindliche Parteien einen Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung zu ermöglichen“. (mit dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false