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Politik: Rechtsextremismus: Der Bewegung die Spitze nehmen (Kommentar)

Ein Verbotsantrag gegen die rechtsradikale NPD wäre eine jetzt richtige Maßnahme. Schon der Antrag würde repressiv und einschüchternd wirken auf die Fremdenfeindlichen und Gewaltbereiten in unserem Lande.

Ein Verbotsantrag gegen die rechtsradikale NPD wäre eine jetzt richtige Maßnahme. Schon der Antrag würde repressiv und einschüchternd wirken auf die Fremdenfeindlichen und Gewaltbereiten in unserem Lande. Stattdessen redet die Mehrheit der Politiker in der augenblicklichen Debatte davon, die Bürger sollten mehr Zivilcourage zeigen, wenn sie Zeugen rechter Gewaltanwendung werden. Dieser Rat kommt von Menschen, die nicht in der Gefahr stehen, plötzlich in der U-Bahn einer Gruppe erschreckender Schläger gegenüberzustehen: In ihren Dienstwagen und Büros sind sie vor Derartigem geschützt.

Viele Politiker - aber auch Wirtschaftsführer und "Intellektuelle" - reden wie Blinde von der Farbe, wenn sie den Rechtsradikalismus in unserem Lande anprangern, ihn moralisch verurteilen, als schädlich für den Wirtschaftsstandort Deutschland bezeichnen. Die meisten von ihnen haben noch nie wirklichen "Glatzen" gegenübergestanden. Wie sollten sie auch? Ganz allein und ohne Schutz werden sie sich nicht in die Plattenviertel Ostdeutschlands oder in die "befreiten Zonen" begeben. Daraus ist den so genannten "Eliten" gar kein Vorwurf zu machen: Es ist nur zu befürchten, dass ihre Konzepte gegen den Rechtsradikalismus, ihre Reden, Statements und Talk-Shows an der Realität glatt vorbeigehen, also nichts ändern. Denn die rechten Szenen sind ideologisch autark, abgekapselt insbesondere gegen die Erwartungen der offiziellen politischen Kultur dieses Landes.

Der Keim für die Hinwendung dieser Kreise zum Freund-Feind-Denken ist in der Kindheit gelegt worden: In Familien, die keine Wertgeber mehr sind, sondern günstigenfalls ökonomische Zweckbündnisse, in denen Kinder zumeist eine Belastung bei der Bewältigung des Alltagsprogramms sind; in Kindertagesstätten und Schulen, die von keinem verbindlichen Weltbild unserer Gesellschaft mehr zu berichten wissen. Wer da versagt, findet Halt in der Szene und kann durch Hass gegen alles Fremde und Etablierte die eigene Schwäche kompensieren.

Gegen präventive und sozialpädagogische Arbeit der offiziellen Gesellschaft entsteht unüberwindliche Resistenz. Moralische Appelle werden als Schwäche des "Systems" und Zeichen für die eigene Bedeutung belächelt. So sozialisierte Menschen gehen ruhig und mit Interesse durch KZ-Gedenkstätten, um hinterher zu erklären, das alles sei ihnen am "A ... vorbeigegangen".

Aus solchem Milieu speist sich die "nationale Gesinnungs- und Kampfgemeinschaft" der "Jungen Nationaldemokraten", der Jugendorganisation der NPD. Dieser Jugendverband erklärt: "Wichtig ist der gemeinsame politische Grundkonsens zur Überwindung des gemeinsamen Feindes - des politischen Systems der BRD." So nachzulesen in "Einheit und Kampf" vom Januar 1997. Die Mutterpartei, die NPD, proklamiert derweil den "Kampf um die Straße", dem der "Kampf um die Köpfe" und der "Kampf um die Parlamente" folgen müsse. So marschieren die schrecklichen Gestalten durchs Brandenburger Tor.

Die liberale Öffentlichkeit ist schockiert und die rechte Szene voller Häme gegen eine Gesellschaft, die sich so auf der Nase herumtanzen lässt. Dabei genießt die NPD voll Niedertracht den Schutz des Grundgesetzes, in dem es heißt, die "Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit". Sie tritt als Partei auf, obwohl ihr die Straße wichtiger ist als Wahlen, obwohl sie die demokratische Grundordnung bekämpft und obwohl das Grundgesetz den Weg weist: Das Bundesverfassungsgericht stellt die Verfassungswidrigkeit auf Antrag fest. Den Antrag hierfür müssen freilich die Politiker stellen. Die jedoch scheuen sich, weil sie in der Öffentlichkeit als argumentierende und nicht als repressive Demokraten auftreten möchten, weil ihnen die Sicherheitsbehörden einreden, die Betroffenen würden sich gleich wieder neu organisieren und weil sie hoffen, die Verirrten eines Tages doch noch in die Schar ihrer Wähler einreihen zu können.

Dabei wäre ein Verbotsantrag - vorgelegt durch die Bundesregierung - gerade jetzt das richtige Zeichen: Die Rechten würden merken, es wird Ernst gemacht beim Kampf gegen ihr Unwesen, die Szene würde in ihrem Selbstwertgefühl getroffen, und allgemein wäre nach innen und außen das Zeichen gesetzt: Jetzt soll Schluss sein mit dem Spuk, die Bundesregierung selbst geht in die Offensive!

Zwei Mal hat eine Bundesregierung bisher Anträge auf Verbot politischer Parteien in Karlsruhe vorgelegt: Anfang der fünfziger Jahre ging die Regierung Adenauer sowohl gegen die "Kommunistische Partei Deutschlands" (KPD) als auch gegen die neonazistische "Sozialistische Reichspartei" (SRP) vor. In beiden Fällen stellte das höchste Gericht die Verfassungswidrigkeit dieser Parteien fest. Die KPD hatte damals schon vor dem Spruch des Gerichtes versucht, sich durch eine Kurskorrektur zu retten, und nach dem Verbot der SRP war bis in die sechziger Jahre - als die NPD aufkam - Ruhe auf der rechtsradikalen Seite.

Die politischen Parteien sind die Spitze der politischen Struktur unseres Landes. Dem Rechtsradikalismus muss diese Spitze gekappt werden, denn von der tätlichen Basis bis zu den Ideologen von der "Neuen Rechten" gefährdet er die Grundmaxime unserer Verfassung: "Die Würde des Menschen ist unantastbar". In den Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht würde deutlich werden, wie man in der Partei gegen die Menschenwürde schreibt und redet. Wird das verboten und aufgelöst, müssten sich auch die beiden anderen Rechtsparteien - die DVU und die "Republikaner" - vorsehen. Vor allem würden den rechten Szenen im Lande viel von der Sicherheit genommen, der Staat täte nichts Ernsthaftes gegen sie, weil allen anderen Beteuerungen zum Trotz eine heimliche Sympathie für die herrsche. Ein Verbotsantrag gegen die rechtsradikale NPD wäre eine jetzt richtige Maßnahme.

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