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Rechtsextremismus: Diskussion um zweiten Versuch für NPD-Verbot

Dieses Mal könnte es klappen: Fünf Jahre nach dem gescheiterten Versuch, die NPD zu verbieten, debattiert Deutschland über das Für und Wider eines Verbotsverfahrens.

Fünf Jahre nach dem gescheiterten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht sollte neues Material zusammengetragen werden, um ein Verbot der rechtsextremistischen NPD zu realisieren. So lautete die Verabredung. 2003 war ein erstes Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.

Presseberichten zufolge haben sich aber acht Länder bis zum 31. März geweigert, diese neuen Informationen für ein mögliches NPD-Verbotsverfahrens zur Verfügung zu stellen. Dazu sollen Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen gehören.

Mecklenburg-Vorpommern ist hoffnungsvoll
  
Die Deutsch-Israelische Gesellschaft hat jetzt Union und SPD aufgefordert, bei der Prüfung der Erfolgsaussichten an einem Strang zu ziehen. Beide Seiten sollten sich auf ein gemeinsames Vorgehen mit dem Ziel eines NPD-Verbots verständigen, sagte ihr Präsident Johannes Gerster am Dienstag in Berlin. "Nur so kann der Eindruck vermieden werden, dass sich die demokratischen Kräfte aus parteipolitischen Gründen nicht auf einen Kampf gegen die NPD verständigen können."

Auch Mecklenburg-Vorpommerns Landesregierung sieht die Voraussetzungen für ein neues Parteiverbotsverfahren gegen die  NPD als gegeben an. Das Kabinett stützt sich bei dieser Bewertung auf einem am Dienstag von Innenminister Lorenz Caffier (CDU) vorgelegten Prüfbericht. Eine Arbeitsgruppe hatte dazu seit 2004 veröffentlichte Materialien der NPD sowie Äußerungen und Handlungen von Anhängern der Partei bewertet.

"Der Rechtsstaat muss jetzt handeln"

Die gesammelten Belege zeichneten das Bild einer Partei, die in aggressiv-kämpferischer Weise darauf ausgehe, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen, betonte Caffier. Er empfehle den anderen Bundesländern und dem Bund dringend, gemeinsam den Bestrebungen der NPD zum Umsturz des bestehenden politischen Systems Einhalt zu gebieten. Der Rechtsstaat müsse jetzt handeln.

Die Landesregierung ist nach den Worten Caffiers auf Grundlage der Fakten der Auffassung, dass ein NPD-Verbotsverfahren mit Erfolg betrieben werden könne. Erkenntnisse von V-Leuten hätten mit Blick auf die frühere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beim ersten Versuch eines NPD-Verbotes in dem Papier keine Rolle gespielt, sagte Caffier. Ebenso wenig seien Äußerungen der seit 2006 im Landtag vertretenen NPD-Abgeordneten berücksichtigt worden. Das öffentlich-zugängliche Material sei ausreichend.
  
Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) verwies im Deutschlandfunk darauf, dass nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes für ein Verbot der NPD zunächst diese V-Leute bei der rechtsextremen Partei "abgeschaltet" werden müssten. Dies wäre aber gerade wegen der Verfassungswidrigkeit und Aggressivität der Partei unverantwortbar, weil der Staat dann über Jahre hinweg von wichtigen Informationen abgeschnitten wäre. Er selbst beurteile die Chancen eines neuen Verbotsverfahrens skeptisch. Ein erneutes Scheitern solle man "dem Staat ersparen". (mpr/dpa/ddp/AFP)

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