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Politik: Rechtsextremismus: Hilfen für Opfer rechter Gewalt

Opfer rechtsextremer Gewalt können ab sofort eine Entschädigung beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe beantragen. Die Bundesregierung hält für diesen Zweck zehn Millionen Mark bereit.

Opfer rechtsextremer Gewalt können ab sofort eine Entschädigung beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe beantragen. Die Bundesregierung hält für diesen Zweck zehn Millionen Mark bereit. Als "menschliches und politisches Zeichen der Solidarität mit den Opfern" präsentierte Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) am Montag die erstmalige Unterstützung für Rechtsextremismus-Opfer. Es sei eine "tragische Ungerechtigkeit", wenn sie nicht nur leiden müssen, sondern zum Teil auch in Geldnot geraten, weil es bisher zu wenig Hilfs- und Entschädigungsmöglichkeiten gebe. Zwar hätten die Opfer gegenüber den Tätern durchaus Entschädigungsansprüche. Diese würden jedoch häufig nicht bedient, weil manche Täter kein Geld hätten. Eine Entschädigung werde für Körperverletzungen und Verletzungen des Persönlichkeitsrechts rückwirkend bis Anfang 1999 gezahlt. Auch Opfer besonders schwerer Gewalttaten aus der Zeit davor sollen unterstützt werden.

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