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Ein Verbotsverfahren gegen die NPD rückt näher.

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Rechtsextremismus: Juristen halten NPD-Verbot für möglich

Experten von Bund und Ländern halten die Bedenken gegenüber einem zweiten NPD-Verbotsverfahren für überwindbar: Für ein Verbot der Partei müsse keine Verbindung zu militanten Neonazis oder Terroristen nachgewiesen werden. In der deutschen Geschichte gab es dafür schon Beispiele.

Von Frank Jansen

Ein zweites Verbotsverfahren gegen die NPD rückt nach Informationen des Tagesspiegels näher. Verwaltungsjuristen aus den Innenministerien der Länder und des Bundes hätten am Donnerstag bei einem Arbeitstreffen in Berlin festgestellt, die rechtlichen und politischen Bedenken gegen einen weiteren Anlauf beim Bundesverfassungsgericht seien nicht unüberwindbar, hieß es am Freitag in Sicherheitskreisen. Die etwa 30 Experten aus der im Frühjahr gebildeten Bund-Länder-Arbeitsgruppe hatten auf Basis der von den Ministerien erstellten Materialsammlung für ein mögliches Verbotsverfahren geprüft, welche juristischen Hindernisse zu erwarten seien. „Diejenigen, die ein Verbotsverfahren vorantreiben wollen, können sich jetzt bestätigt fühlen“, war in Sicherheitskreisen zu hören. Zuletzt hatten sich allerdings Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) und der Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, skeptisch geäußert.

Die Verwaltungsjuristen halten es nicht für zwingend, dass für ein Verbot der NPD auch eine Verbindung zu militanten Neonazis oder sogar zu Terroristen nachgewiesen werden müsse. Eine „aggressiv-kämpferische Haltung“ gegen die demokratische Grundordnung lasse sich schon mit den vielen Hetzparolen von Mitgliedern und Funktionären der NPD belegen. Die härtesten Äußerungen finden sich in einer seit Anfang Oktober vorliegenden, komprimierten Fassung der Materialsammlung. Die Juristen verwiesen auch auf das 1952 vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochene Verbot der Sozialistischen Reichspartei (SRP). Dabei habe Gewalt keine Rolle gespielt, da die SRP nicht militant aufgetreten sei, aber eindeutig im Sinne des Nationalsozialismus gegen die Demokratie agitiert habe.

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe wird eine Beschlussvorlage für die Tagung der Innenministerkonferenz im Dezember erarbeiten. Die SPD-Minister und mehrere Amtskollegen aus der Union sind für ein Verbotsverfahren. Skeptisch ist vor allem Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), hinter dem auch Bundeskanzlerin Angela Merkel steht.

Mit dem Thema NPD-Verbot hat sich auch die Konferenz der Ministerpräsidenten befasst. Die Regierungschefs der Länder tagten von Mittwoch bis Freitag auf Schloss Ettersburg bei Weimar. Die Mehrheit befürwortet ein Verfahren. Ein erstes war 2003 gescheitert.

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