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Rechtsextremismus: Körting: NPD-Verbotsverfahren wird Erfolg haben

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz der Länder, Ehrhart Körting, sieht keine gravierenden Hindernisse für ein NPD-Verbot. Auf Unionsseite hatte sich unter anderem Edmund Stoiber dagegen ausgesprochen.

"Man kann mit großer Sicherheit davon ausgehen, dass ein neues Verfahren Erfolg hat. Die NPD ist ganz zweifelsfrei verfassungswidrig", sagte der Berliner Innensenator (SPD) dem Tagesspiegel. Dies sei durch viele öffentliche Äußerungen belegt. Ein neues Verbotsverfahren könne nach gründlicher Vorbereitung in "ein, zwei Jahren" beginnen. "Es gilt jetzt eigentlich nur, die Formalien eines NPD-Verbotsverfahrens einzuhalten."

Der Einsatz von V-Leuten des Verfassungsschutzes kann dabei nach Körtings Überzeugung kein Problem darstellen. Das Bundesverfassungsgericht hatte das erste Verbotsverfahren 2003 gestoppt, nachdem bekannt geworden war, dass V-Leute führende NPD-Funktionen bekleideten. Er gehe davon aus, dass die Verfassungsschützer in Bund und Ländern die Konsequenzen aus der Entscheidung des Gerichts gezogen und die V-Leute aus den Führungsgremien abgezogen hätten, sagte Körting. Sollten sie dies nicht getan haben, "wäre das nicht verfassungsgemäß".

Auf Unionsseite hatte unter anderen der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) ein neues Verfahren mit der Begründung abgelehnt, die Sicherheitsbehörden seien auf Informationen von V-Leuten aus den NPD-Gremien angewiesen. Körting hingegen hält "den Einsatz von V-Leuten bei der NPD grundsätzlich für verzichtbar, weil er keinen qualitativen Erkenntnisgewinn bringt". Die NPD sei keine konspirativ arbeitende Organisation, sondern agiert völlig offen. "Man weiß also, was da passiert und braucht keine Informationen von V-Leuten." (Tsp)

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