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Politik: Rechtsextremismus: Mehr Opfer im Blick

Augustin Blotzki hatte keine Chance. Rechte Schläger drangen im Mai 1997 in seine Wohnung in Königs Wusterhausen (Brandenburg) ein.

Von Frank Jansen

Augustin Blotzki hatte keine Chance. Rechte Schläger drangen im Mai 1997 in seine Wohnung in Königs Wusterhausen (Brandenburg) ein. Der 59 Jahre alte Mann wurde wegen seines Namens als "Bulgarensau" beschimpft, dann prügelten ihn die Rechtsextremisten zu Tode. Die Polizei ermittelte fünf Täter, das Landgericht Potsdam verurteilte sie zu Haft zwischen vier und 14 Jahren. Das Gericht bescheinigte den Angeklagten eine diffuse Ausländerfeindlichkeit. Dennoch galt Blotzki offiziell nicht als Todesopfer rechter Gewalt.

Erst im November 2000 erfolgte die Korrektur - nachdem zwei Monate zuvor in Tagesspiegel und "Frankfurter Rundschau" die Liste mit den Namen von 93 Ausländern und Deutschen erschienen war, die von rechten Tätern seit Oktober 1990 umgebracht worden waren. Das Bundesinnenministerium bekannte: Nicht nur im Fall Blotzki gibt es bei den Polizeibehörden der Länder gravierende "Erfassungsdefizite". Die Zahl der Todesopfer wurde von 24 auf 36 erhöht.

Solche Peinlichkeiten sollen künftig unterbleiben. Die Innenminister von Bund und Ländern wollen am 9. Mai einen neuen, zentralen Begriff zur Erfassung extremistischer Straftaten einführen. "Politisch motivierte Kriminalität" lautet das "Definitionssystem", das Experten des Bundeskriminalamts, der Landeskriminalämter und des Verfassungsschutzes zusammen mit Wissenschaftlern erarbeitet haben. Der alte Extremismusbegriff der Polizei hat sich als untauglich erwiesen, weil er überhöhte und unpräzise Maßstäbe setzt. Bislang wird eine Straftat erst als extremistisch gewertet, wenn gleich die ganze freiheitliche demokratische Grundordnung gefährdet scheint. Damit hatte die Polizei, wie der Fall Augustin Blotzki zeigt, Probleme. Außerdem zählte der Erschlagene nicht einmal zu den "klassischen" Opfern rechter Gewalt - Blotzki war kein Ausländer, kein Jude, kein Linker.

Mit dem Begriff "politisch motivierte Kriminalität" werden nun Verbrechen bereits als rechtsextrem erfasst, wenn die Tat, von der Hakenkreuzschmiererei bis zum Tötungsdelikt, oder die Persönlichkeit des Täters die entsprechende Einstellung erkennen lassen. Sie müssen nicht nur von Nationalismus, Rassismus und Nationalsozialismus geprägt sein. Auch Sozialdarwinismus zählt nun dazu, womit die Diffamierung ganzer Bevölkerungsgruppen als "minderwertig" gemeint ist. Dies trifft zum Beispiel Obdachlose und Alkoholiker. Nach Ansicht rechter Schläger handelt es sich um "Assis", die man nach Belieben "aufklatschen" kann.

Die Sicherheitsexperten haben außerdem den amerikanischen Begriff "hate crime" übernommen. Damit wird politisch motivierte Kriminalität auch über die Opfer rechter Delikte definiert. So gelten Straftaten als "Hasskriminalität", wenn eine Person attackiert wurde wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Herkunft, Behinderung, sexuellen Orientierung, ihres äußeren Erscheinungsbildes oder aufgrund ihres gesellschaftlichen Status.

Mit dem Begriff der politisch motivierten Kriminalität werden allerdings nicht nur rechte Straftaten genauer erfasst. Auch Ausländer und Linke müssen nun nicht mehr den kompletten Rechtsstaat aushebeln wollen, um ihre Taten als extremistisch zu qualifzieren. Womit die Polizei jedoch, wie in der Praxis unschwer zu erkennen, auch bisher schon weniger Probleme hat als bei der Kriminalität von Neonazis und Skinheads.

Ob der neue Begriff bundesweit durchgesetzt werden kann und damit das Wirrwarr der Länderstatistiken abnimmt, ist jedoch fraglich. Manche Länder haben die Anerkennung der neuen Kriterien hinausgezögert. Widerstand leistet weiter Mecklenburg-Vorpommern. Das Innenministerium in Schwerin sieht nicht ein, dass künftig jede Tat, auch eine scheinbar harmlose Hakenkreuzschmiererei, dem Bund gemeldet werden soll. Das Land möchte die eigene Statistik erstmal "qualitativ bewerten". Der Sprecher des Ministeriums gibt sich jedoch konziliant: An Mecklenburg-Vorpommern werde die Innenministerkonferenz am 9. Mai nicht scheitern.

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