zum Hauptinhalt
Noch zeigen sie Flagge. Erst vor wenigen Tagen marschierten rund 150 Anhänger der rechtsextremen NPD in Frankfurt (Oder) auf. Foto: Bernd Settnik/dpa

© dpa

Rechtsextremismus: Skepsis in Union gegen NPD-Verbotsverfahren nimmt ab

Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann hat ein Gutachten zu einem möglichen NPD-Verbotsverfahren in Auftrag gegeben. Nun sagt er: "Man kann jetzt diesen Weg gehen."

Von Frank Jansen

In den CDU-geführten Ländern bröckelt der Widerstand gegen ein neues NPD-Verbotsverfahren. Einer der hartnäckigsten Skeptiker, Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann, stellt nun seine Bedenken zurück und will einem neuen Anlauf zustimmen. Anlass für Schünemanns Schwenk ist ein von ihm in Auftrag gegebenes, juristisches Gutachten, das einem erneuten Antrag auf ein Verbot der rechtsextremen Partei hinreichende Erfolgsaussichten bescheinigt.

„Man kann jetzt diesen Weg gehen“, sagte Schünemann dem Tagesspiegel. Kommende Woche will die Innenministerkonferenz entscheiden, ob ein Verbot der NPD beantragt werden soll. Erstellt wurde das Gutachten vom Vizepräsidenten des Sozialgerichts Karlsruhe, Franz Wilhelm Dollinger, zusammen mit dem ehemaligen Richter am Bundesverfassungsgericht, Hans-Joachim Jentsch. Er war Berichterstatter des Zweiten Senats, der 2003 das damalige Verbotsverfahren wegen der V-Mann-Problematik einstellte. Jentsch zählte zu den vier Richtern, die das Verfahren fortsetzen wollten, was jedoch durch eine Art Sperrminorität dreier Kollegen verhindert wurde. Dollinger war damals wissenschaftlicher Mitarbeiter am Gericht.

Grundlage des nun von Dollinger und Jentsch verfassten Gutachtens ist die von den Verfassungsschutzbehörden zusammengetragene Materialsammlung für ein mögliches Verbotsverfahren. Nach Sichtung der mehr als 1000 Seiten kommen die beiden Juristen zu dem Ergebnis: „Die objektiven Erfordernisse für ein Parteiverbot werden von der NPD erfüllt.“ Die Partei definiere Menschenwürde „allein völkisch bezogen auf die Volksgemeinschaft der Deutschen“. Dies zeige sich schon in der von der NPD geforderten Ausländerpolitik sowie in dem öffentlich vertretenen Antisemitismus. Die Partei versuche, mit einer aggressiv-kämpferischen Haltung die demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen.

Dollinger und Jentsch glauben auch, das Bundesverfassungsgericht werde Verbotsanträge annehmen und in der Verhandlung die Verfassungswidrigkeit der NPD feststellen. Als ein Risiko nennen die zwei Juristen die Frage, ob in dem vorliegenden, von den Verfassungsschutzbehörden als „offen“ bezeichneten Material nicht doch V-Mann-Informationen stecken. Außerdem sind Dollinger und Jentsch nicht sicher, dass die für ein Verbot notwendige Zweidrittelmehrheit im Zweiten Senat erreicht wird. Bis 2015 scheiden zwei der acht Richter aus, sie werden in einem laufenden Verfahren nicht ersetzt. Bei sechs Richtern genügt schon ein Nein-Sager, um ein Verbot zu verhindern.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false