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Rechtsextremismus: Verbotene Worte

Mit einer Kampagne will die NPD gegen den Paragrafen 130 des Strafgesetzbuches vorgehen. Was steckt hinter dem Vorgehen der Rechtsextremisten?

Von Frank Jansen

Kaum eine Rechtsnorm der Bundesrepublik ist bei den Rechtsextremisten so verhasst wie der Paragraf 130 des Strafgesetzbuches. Als Volksverhetzung werden Hassparolen gegen Juden, Migranten und andere Teile der Bevölkerung, die Leugnung des Holocausts sowie die Verherrlichung des NS-Regimes geahndet – mit einer Geldstrafe oder Haft bis zu fünf Jahren. Zahllose Rechtsextremisten, darunter NPD-Funktionäre, haben sich solche Urteile eingefangen, immer wieder sind Verfahren gegen Neonazis und andere Rassisten bei deutschen Gerichten anhängig. Die NPD will nun mit der Wut vieler Rechtsextremisten auf den „130er“, wie er im Szenejargon heißt, eine Kampagne entfachen. Als Bühne für den Auftakt müssen die Landtage von Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen herhalten, in denen NPD-Abgeordnete in Fraktionsstärke sitzen. Doch die Partei stößt bei den Demokraten auf mehr Widerstand als sonst üblich.

In Schwerin ging Parlamentspräsidentin Sylvia Bretschneider (SPD) selbst am vergangenen Donnerstag ans Rednerpult und rechnete mit den Rechtsextremen ab. Die NPD-Fraktion hatte in einem Antrag verlangt, die Landesregierung solle sich auf Bundesebene für die Streichung des Paragrafen 130 einsetzen, um „Rechtsstaat und Meinungsfreiheit“ wiederherzustellen. Bretschneider rief den NPD-Abgeordneten zu, „wollen Sie, dass – wo auch immer – ungestraft Aufkleber mit der Aufschrift ,Kauft nicht bei Juden’ angebracht werden können? Wollen Sie, dass es straflos bleibt, wenn in Bezug auf bei uns lebende Ausländer bedauert wird, dass es keine Vernichtungslager der nationalsozialistischen Diktatur mehr gibt?“ Die Antwort gab die Präsidentin selbst: „So sehr mich all dies anwidert, ich glaube wirklich, dass es Ihnen unter anderem darum geht.“ Die Rechtsextremisten störten mit Zwischenrufen und kassierten später die zu erwartende Niederlage. Alle demokratischen Fraktionen lehnten den Antrag ab.

Der Vorgang dürfte sich an diesem Freitag in Sachsen wiederholen. Dort haben die NPD-Abgeordneten einen fast identischen Antrag eingebracht. Die Taktik zeigt, dass die Partei ihre Fraktionen stärker gemeinsam agieren lassen will. Die Demokraten wehren sich: In Dresden wird Alterspräsident Cornelius Weiss (SPD) im Namen der Koalitionsparteien der NPD entgegentreten, außerdem soll für die Fraktionen der Linken, der FDP und der Grünen ein Abgeordneter sprechen. Widerspruch gegen den NPD-Antrag sei nötig, „um der Bevölkerung zu signalisieren, dass Volksverhetzung kein Kavaliersdelikt ist“, heißt es in der SPD-Fraktion.

Im vergangenen Jahr hat die Polizei etwa 3000 Fälle rechter Volksverhetzung registriert. Der Tatbestand wurde 1960 ins Strafgesetzbuch der Bundesrepublik eingeführt. Vorher richtete sich Paragraf 130 gegen die „Anreizung zum Klassenkampf“. Die Änderung war eine Reaktion auf eine Welle von Hakenkreuzschmierereien und anderen rechtsextremen Straftaten. 1994 wurde Absatz 3 eingefügt, der die Leugnung des Holocausts, auch wenn nicht direkt als Begriff genannt, unter Strafe stellt. Im selben Jahr betonte das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss, die Äußerung, es habe im Dritten Reich keine Judenverfolgung gegeben, sei „erwiesen unwahr“. Es gibt allerdings Demokraten, die den Sinn einer Strafe für die Leugnung des faktisch nicht zu leugnenden Holocausts anzweifeln.

Seit zwei Jahren wird in Absatz 4 die Verherrlichung des NS-Regimes geahndet. Anlass waren unter anderem die jährlichen Aufmärsche von Rechtsextremisten zum „Gedenken“ an Hitlers Stellvertreter in der NSDAP, Rudolf Heß.

Zu den NPD-Funktionären, die wegen Volksverhetzung verurteilt wurden, zählen der ehemalige Parteichef Günter Deckert, das Vorstandsmitglied Thomas Wulff und der hessische Landesvorsitzende Marcel Wöll. Gegen einen der bekanntesten NPD-Funktionäre, den Hamburger Anwalt Jürgen Rieger, der den Holocaust-Leugner Ernst Zündel verteidigt hatte, erhob die Staatsanwaltschaft Mannheim nun Anklage wegen Volksverhetzung. Rieger wurde bereits 2003 einschlägig verurteilt – kommt eine weitere Strafe hinzu, droht ihm ein Berufsverbot.

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