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Politik: Rechtsextremismus: Wie die NPD Beckstein düpierte

Die NPD hat Bayerns Innenminister Günter Beckstein eine Niederlage zugefügt. Nach siebenjährigem Prozessieren hatte die rechtsextreme Partei nun Erfolg mit ihren Klagen gegen das Verbot eines Bundesparteitages, der 1993 im niederbayerischen Pocking abgehalten werden sollte.

Von Frank Jansen

Die NPD hat Bayerns Innenminister Günter Beckstein eine Niederlage zugefügt. Nach siebenjährigem Prozessieren hatte die rechtsextreme Partei nun Erfolg mit ihren Klagen gegen das Verbot eines Bundesparteitages, der 1993 im niederbayerischen Pocking abgehalten werden sollte. Beckstein, zu der Zeit Staatssekretär unter dem damaligen Innenminister Edmund Stoiber, hatte maßgeblich dazu beigetragen, das NPD-Treffen zu unterbinden.

Das Ministerium befürchtete damals einen "polizeilichen Notstand". Der Parteitag sollte Anfang Juni stattfinden - wenige Tage nach dem Brandanschlag von Solingen, bei dem fünf Türkinnen ums Leben kamen. Die Polizei ging davon aus, dass Gegendemonstranten nach Pocking kommen würden. Angesichts der enormen öffentlichen Empörung nach dem Anschlag hielten die Behörden Krawalle für wahrscheinlich.

Das Verbot war der Auftakt zu einem Justizmarathon: Das Verwaltungsgericht Regensburg gab dem Ministerium Recht, ebenso der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München. Die NPD ließ den Parteitag ausfallen, erhob aber eine Fortsetzungsfeststellungsklage, um das Verbot für rechtswidrig erklären zu lassen. Zunächst scheiterte die Partei erneut vor dem Verwaltungsgericht Regensburg und dem Verwaltungsgerichtshof. Mit dem Antrag auf Revision errang die NPD 1997 beim Bundesverwaltungsgericht in Berlin den ersten Sieg: Die Fortsetzungsfeststellungsklage wurde für zulässig erklärt und an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.

Dieser entschied am 3. Juli 2000, es habe in Pocking keinen polizeilichen Notstand gegeben - das Verbot des NPD-Parteitags war rechtswidrig. Die triumphierende NPD behauptet nun, Becksteins Forderung nach einem Parteiverbot sei ein Racheakt. Das Innenministerium bleibt gelassen. Zwar sei das Urteil noch nicht rechtskräftig, werde aber akzeptiert. Doch sei die Entscheidung, den Parteitag zu verbieten, "nach wie vor vertretbar".

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