Versandete Spuren : An wie vielen Morden trägt der rechte Terror schuld?

19.11.2011 22:47 UhrVon Frank Jansen

Nach Recherchen des Tagesspiegels starben seit der Wiedervereinigung 138 Menschen durch rechte Gewalt – die Bundesregierung beharrt bis heute auf 48 Opfern. Oft wurde der politische Hintergrund nicht gründlich ermittelt.

Nach Ansicht der Regierung war es 2011 nicht mehr nötig, die Bundesländer zu den 90 Todesopfern zu fragen, die in der offiziellen Gesamtstatistik fehlen. Sinngemäß hieß es, die umfangreiche Prüfung älterer Unterlagen habe gereicht. Aber so unterblieb dann beispielsweise die Frage an Nordrhein-Westfalen, ob der Fall des rechtsextremen Polizistenmörders Michael Berger nicht doch als politisch motiviertes Tötungsverbrechen zu werten sei. Erst der Schock, den jetzt die Taten des Jenaer Neonazi-Trios auslösten, hat zumindest die nordrhein-westfälische Landesregierung veranlasst, auch ohne Anstoß durch das Kabinett Merkel den Fall Berger doch nochmal intensiv prüfen zu lassen.

In der Antwort der Bundesregierung von 2011 findet sich allerdings eine Passage, die vermuten lässt, es gebe intern doch den Verdacht, die offizielle Zahl der Todesopfer rechter Gewalt sei zu niedrig. Immerhin elf Fälle, so ergaben es die älteren Unterlagen, seien Gegenstand der „Täglichen Lagemeldungen“ zur politisch motivierten Kriminalität gewesen. Und von den elf Fällen hatte die Polizei insgesamt sieben explizit als rechtsextremistisch oder zumindest politisch motiviert bezeichnet. Warum dann dennoch die Einstufung der Taten als rechte Tötungsverbrechen unterblieb, steht in der Antwort nicht.

Nicht nur diese Frage bleibt offen. Unklar erscheint auch, warum selbst heute noch die Tötung von 90 Menschen durch Rechtsextremisten als unpolitisch gewertet wird, obwohl Bund und Länder solche Defizite längst abbauen wollten und deshalb im Jahr 2001 sogar ein neues polizeiliches Erfassungssystem eingeführt hatten mit dem Titel „Politisch Motivierte Kriminalität (PMK)“. Unterschieden wird zwischen PMK rechts, PMK links, PMK Ausländer und PMK „sonstige“. Der zentrale Satz in der Definition lautet, der PMK würden Straftaten zugeordnet, „wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen eine Person gerichtet sind wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status“. Der Begriff „gesellschaftlicher Status“ ist ein Hinweis auf die Attacken gegen Obdachlose, Alkoholkranke und andere Menschen, die von Teilen der Bevölkerung als minderwertig und „asozial“ abgestempelt werden. Schon dieses Detail zeigt: die Polizei kann Gewalttaten unter vielen Aspekten auf ein rechtsextremes oder anderes politisches Motiv hin überprüfen. Oft tut sie es auch. Aber häufig eben auch nicht oder nicht gründlich genug. Da gibt es, über den Fall Berger hinaus, eklatante Beispiele.

Eines sind die Morde, die der Neonazi Thomas A. begangen hat. Der ehemalige Söldner erscheint am 7. Oktober 2003 in Overath (bei Köln) mit einer Pumpgun in der Kanzlei des Anwalts Hartmut Nickel. Der Jurist hat den Besitzer eines Gehöfts vertreten, das Thomas A. gemietet hatte und auch für Treffen mit anderen Rechtsextremisten nutzte. Der Neonazi musste das Anwesen wegen Mietschulden verlassen und will Rache. Als er in die Kanzlei marschiert, trägt er am Hemdkragen die Runen der SS. Thomas A. feuert mit seiner Pumpgun auf Nickels Frau, auf den Anwalt selbst und auf dessen Tochter. Alle drei Opfer sind sofort tot.

Am Tag nach der Tat entwirft A. ein Flugblatt mit dem Titel „Deutsches Volk!“ Der Neonazi schwadroniert da, die „Befreiung des Reichsgebietes“ habe begonnen. Das Landgericht Köln verurteilt A. im Dezember 2004 zu lebenslanger Haft, mit besonderer Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung. Die Richter bescheinigen A., seine nationalsozialistische Gesinnung habe ihm „ein Handeln mit Härte, Entschlossenheit und ungerührtem Vollstreckerwillen“ ermöglicht. Doch der Fall wird bis heute weder von der Bundesregierung noch von der Landesregierung in Düsseldorf als rechter Mord genannt.

Die Linksfraktion im Bundestag will nun die Verbrechen der Jenaer Terroristen zum Anlass nehmen, erneut die Regierung zu Todesopfern rechter Gewalt zu befragen. „Ich hoffe, dass man sich ehrlich macht“, sagt Petra Pau. Aber auch in anderen Parteien werden nun wieder Zweifel an der offiziellen Statistik mit lediglich 48 Todesopfern geäußert. Die Ermittlungs- und Verfolgungsbehörden müssten angesichts der Erkenntnisse zu der Terrorzelle prüfen, „ob auch bei anderen Tötungsdelikten der Blick nach rechts wirklich ausreichend geweitet war“, fordert Michael Hartmann, innenpolitischer Sprecher der SPD im Bundestag. Für Wolfgang Wieland, Sprecher der Grünen-Fraktion zum Thema innere Sicherheit und einst Justizsenator in Berlin, ist die Zahl der Todesopfer rechter Gewalt „mit Sicherheit höher als die bisher von der Bundesregierung zugestandene“. Deshalb sei es notwendig, alle ungeklärten und auch geklärten Morde, bei denen bisher kein rechtsextremer Hintergrund vermutet wurde, neu zu prüfen. (mit ale)

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