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Vielen stinkt es. Diesel-Abgase sind ein Problem - auch für die, die Diesel fahren.

© Jan Woitas / dpa

Rechtspolitik: Politiker streiten um Sammelklagen wegen der Diesel-Affäre

SPD und Grüne wollen eine neue Rechtsschutzmöglichkeit für geschädigte Verbraucher, die Union ist skeptisch. Tatsächlich haben Massenklagen Tücken. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Der Diesel-Skandal hat ein rechtspolitisch umstrittenes Projekt wieder auf die politische Agenda gesetzt. Geschädigte Verbraucher sollen ihr Recht leichter durchsetzen können, wenn die Schadensfälle massenhaft auftreten und miteinander vergleichbar sind. Die Grünen mahnen zur Eile und fordern eine parlamentarische Initiative noch vor der Bundestagswahl. Justizminister Heiko Maas (SPD) hat bereits vor einiger Zeit einen Gesetzentwurf vorgelegt, ist damit aber am Widerstand des Kanzleramts gescheitert. Nach den Plänen des Justizministers sollen sich Kunden mit einer „Musterfeststellungsklage“ gegen Großkonzerne gemeinsam wehren können, ohne unüberschaubare Kostenrisiken einzugehen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zeigt sich zwar inzwischen grundsätzlich offen für ein solches Instrument. Doch Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) lehnt „Schnellschüsse“ ab.

Welchen Sinn haben solche Klagen?
Wer als geschädigte Verbraucherin oder geschädigter Verbraucher Rechtsschutz sucht, steht oft allein. Zwar mag es dem Einzelnen bekannt sein, dass es massenhaft ähnliche Fälle gibt – wie jetzt bei Dieselautos –, doch hilft ihm das meist nicht. Seine Rechtsansprüche als Geschädigter sind individuell, er muss sie gerichtlich auf eigene Faust durchsetzen.

Was bedeutet das?
Urteile gelten nur für den Einzelfall und sind nur in diesem Einzelfall vollstreckbar. Der juristische Erfolg dabei ist nicht immer absehbar. Hier sitzen die Konzerne am längeren Hebel. Sie können sich den Gang durch die Instanzen leisten, der einschließlich Anwaltskosten je nach Streitwert viele tausend Euro kosten kann. Für Verbraucher lohnt sich das Risiko nur, wenn es um größere Summen geht. Auf kleineren Schäden bleiben sie sitzen, wenn Hersteller oder Anbieter ihnen nicht freiwillig entgegenkommen. Die wiederum haben einen Wettbewerbsvorteil, wenn sie diese Schwäche gezielt nutzen.

Seit wann kennt die Politik das Problem?
Die Koalition hatte bereits zu Beginn der Legislaturperiode verabredet, dass Verbraucher ihr Recht effektiver durchsetzen können sollen. Doch das Kanzleramt stoppte Ende 2016 einen entsprechenden Referentenentwurf von Justizminister Maas. Ende Juni diesen Jahres bekräftigten allerdings die Länder bei der Justizministerkonferenz, den kollektiven Rechtsschutz für Verbraucher stärken zu wollen. Maas hat deshalb einen überarbeiteten Diskussionsentwurf vorgelegt. Die Bundesrepublik kommt damit eher spät als früh. Viele EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich, Spanien, Italien oder auch die skandinavischen Länder verfügen über Möglichkeiten, Ansprüche in ähnlichen Fällen gebündelt und mit Wirkung für alle Beteiligten zu verfolgen.

Welche Fälle hat die Politik im Auge?
Die Massengeschäfte im täglichen Wirtschaftsleben. Der Kauf mängelbehafteter Autos bildet aufgrund des Wertes eine Ausnahme. Eher handelt es sich um geringe Beträge zum Nachteil von Verbrauchern, die sich aber in der Summe als großer Schaden darstellen. Unzulässige Kreditgebühren etwa oder überraschende Nachforderungen bei Online-Buchungen gehören dazu ebenso wie Schäden durch Flugverspätungen oder zu hohe Telefongebühren. „Streuschäden“ sagen die Fachleute dazu.

Was schlägt der Bundesjustizminister konkret vor?
Heiko Maas hat einen Diskussionsentwurf für eine „Musterfeststellungsklage“ erarbeiten lassen, der in der Zivilprozessordnung (ZPO) festgeschrieben werden soll. Damit soll anerkannten Verbraucherschutzverbänden, Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern die Möglichkeit gegeben werden, bei Vorliegen einer Mindestzahl von Betroffenen ein Urteil zu erstreiten, das für alle Geschädigten gilt. Diese müssen sich dazu in einem elektronischen Klageregister anmelden, das noch eingerichtet werden muss. Die Einschaltung von Anwälten ist dafür nicht erforderlich. Es drohen keine Prozesskosten. „Wir brauchen endlich ein Instrument, mit dem Kunden sich gegen große Konzerne gemeinsam zur Wehr setzen können, ohne ein großes Kostenrisiko einzugehen. Das würde dazu beitragen, dass viele betroffene Kunden ihr Recht bekommen“, argumentiert der Minister. Ganz neu ist das Instrument nicht. Zur Stärkung der Rechte von Kapitalanlegern kennt Deutschland bereits Musterfeststellungsklagen, die im Zusammenhang mit dem Dieselskandal auch erhoben worden sind.

Ist Eile geboten?
Die Grünen dringen auf rasche Gesetzesänderungen, um mehr Rechtssicherheit für Verbraucher zu schaffen, die vom Diesel-Skandal betroffen sind. Bei Mängelansprüchen wie der Nacherfüllung betragen die Verjährungsfristen grundsätzlich zwei Jahre. Da die Schummeleien bei den Abgaswerten 2015 öffentlich wurden, drohe Ende diesen Jahres der Ablauf der Fristen, warnen die Grünen. Danach sind Verbraucher auf die Kulanz der Hersteller angewiesen. Volkswagen hat zwar erklärt, sich bis Ende 2017 nicht auf die Verjährung zu berufen, wenn Kunden Ansprüche im Abgas-Skandal stellen. Doch was danach kommt, ist ungewiss. Nach aktueller Rechtslage müssen betroffene Auto-Besitzer individuell Klage erheben, um so den Ablauf der Verjährungsfrist hemmen zu können. Oder sie müssen darauf vertrauen, dass auch nach Ablauf der Frist nachgebessert wird.
Justizminister Maas fordert Volkswagen und die anderen Autokonzerne deshalb auf, „schon im eigenen Interesse“ zu erwägen, auch nach Ablauf des Jahres 2017 auf die Verjährungseinrede zu verzichten. „Dies ist für die Verbraucher insbesondere wichtig, wenn die Rückrufaktion nicht bis zum Jahresende abgeschlossen werden kann oder noch nicht abschließend geklärt ist, ob neben den Nachbesserungsansprüchen weitere Ansprüche der Kunden bestehen“, sagt der SPD-Politiker.

Was schlagen die Grünen vor?
Sie wollen das Instrument der Gruppenverfahren so schnell wie möglich einführen und schlagen dafür eine gemeinsame Initiative aller Fraktionen noch vor der Bundestagswahl vor. „Die Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen endlich ein kraftvolles juristisches Mittel gegen die ungebremste Arroganz der Autokonzerne“, sagt Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt. „Kommt es vor den Sitzungstagen im September zu keiner Einigung unter den Fraktionen, wollen wir das Thema auf die Tagesordnung setzen“, kündigte sie an. Ein Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion aus dem Jahr 2014 sieht vor, dass sich Verbraucher zusammenschließen und als Gruppe gemeinsam klagen können – vertreten durch einen Gruppenkläger. Eine Klagebefugnis soll es auch für bestimmte Einrichtungen wie Verbraucherschutzverbände geben. Das Kostenrisiko soll etwa durch die Deckelung der Kosten auf einen Höchstbetrag für die Gruppenteilnehmer minimiert werden.

Ziehen die anderen Fraktionen mit?
Auch wenn ihre konkreten Gesetzentwürfe sich unterscheiden, würden SPD und Grüne sich vermutlich schnell einig. Auch die Linkspartei setzt sich für Gruppenklagen ein. Doch vor allem in der Union gibt es wenig Bereitschaft für eine rasche Einigung. Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) reagierte in einem Brief an die Grünen-Fraktionsvorsitzenden ablehnend. Für einen „Schnellschuss“ eigne sich das Thema nicht, schreibt der CDU-Mann. Eine grundlegende Änderung im Zivilprozessrecht könne nicht „übers Knie gebrochen werden“, sondern bedürfe einer gründlichen fachlichen Prüfung, mahnt er. In der nächsten Legislaturperiode solle man prüfen, wie Verbraucher einfacher an ihr Recht kommen könnten. Anders als bei der SPD findet sich das Thema nicht im Bundestags-Wahlprogramm von CDU und CSU wider.

Was sagen die Kritiker?
Nicht zuletzt durch Justiz-Thriller aus Hollywood ist auch in Deutschland die Sammelklage nach US-Recht bekannt, die „class action“. Ein prominenter Fall waren Ansprüche gegen den Software-Giganten Microsoft. Hier hatte sich in den USA eine regelrechte Klageindustrie gebildet, weil Schadensersatz nach US-Recht auch eine strafende Wirkung haben kann („punitive damages“) und Zahlungen, zu denen Konzerne verurteilt werden, deshalb weit höher liegen. Oft ist es deshalb nur das Ziel, mit dem Druck einer Sammelklage einen vorteilhaften Vergleich zu erzielen. Für Anwälte ein Millionengeschäft, können die Verfahren für Unternehmen den Ruin bedeuten. Es sind diese „amerikanischen Verhältnisse“, die in Deutschland Skepsis hervorrufen. Allerdings scheint es auch so, dass die „class action“ ihren Zenit überschritten haben könnte. Von den Rekordsummen, die etwa in den neunziger Jahren erstritten wurden, ist gegenwärtig nicht mehr die Rede.

Ist die Kritik berechtigt?
Wenn, dann wohl nur eingeschränkt. Deutschland hat ein anderes Prozessrecht und „Erfolgshonorare“, wie sie mit US-Anwälten verabredet werden können, sind hier nur in Ausnahmen möglich. Der Maas-Vorschlag will den Problemen zusätzlich aus dem Weg gehen, indem die Klagebefugnis auf bestimmte Verbände oder Kammern beschränkt wird. Missbrauch oder ein sachwidriger Umgang mit dem Instrument soll dadurch ausgeschlossen werden. Andererseits wenden Kritiker ein, dass schon jetzt professionelle Prozesskosten-Finanzierer auf den deutschen Markt drängen. „Das Erpressungspotenzial bei unberechtigten Klagen ist wegen der hohen Kosten und der öffentlichen Prangerwirkung immens“, sagte der Chefjustiziar des Deutschen Industrie- und Handelskammertages Stephan Wernicke kürzlich dem „Handelsblatt“.

Warum sperrt sich die Union gegen die Pläne des Justizministers?
Die Rechtsexperten der Union werfen Maas vor, einen von ihnen abgelehnten Referentenentwurf als Diskussionspapier nun neu aufgelegt zu haben, um Punkte im Wahlkampf zu sammeln. Sachlich sei dieser mangelhaft. „Der Entwurf räumt die Klagebefugnis allen EU-weit gelisteten Verbraucherverbänden ein. Dass sich aufgrund unterschiedlicher Standards in den EU-Mitgliedstaaten darunter auch Anwaltsfirmen mit eigenen Geschäftsinteressen einreihen, die eine Klageindustrie wie in den USA anstreben, kann das Justizministerium nicht definitiv ausschließen“, sagt die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker. „Wir haben vorgeschlagen, die Einrichtung eines allein klageberechtigten Verbraucher-Ombudsmanns zu prüfen.“ Zudem könnten nach dem Maas-Entwurf Verbraucher das Geschehen taktisch abwarten und selbst noch von einem geschlossenen Vergleich zurücktreten, kritisiert Winkelmeier-Becker. Das benachteilige beklagte Unternehmen und nehme jeden Anreiz zum Vergleich. Die Rechtspolitikerin betont, dass die Union im November 2016 eigene Eckpunkte für eine Musterfeststellungsklage vorgelegt habe. Die Rechtsexpertin warnt zugleich vor überzogenen Erwartungen: „Eine erweiterte Klagemöglichkeit schafft keine neuen Anspruchsgrundlagen“, sagt sie. Wo Ansprüche bestünden, stehe jedem Kläger ohnehin bereits jetzt der Rechtsweg offen.

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