zum Hauptinhalt

Politik: Rechtspopulisten ziehen in Bremer Bürgerschaft ein

Bremerhaven - Die rechtspopulistische Wählervereinigung „Bürger in Wut“ (BIW) hat es unerwartet klar geschafft, erstmals in ein deutsches Landesparlament einzuziehen. Bei einer Teil-Wiederholung der Bremer Bürgerschaftswahl vom Mai 2007 erreichte sie am Sonntag wesentlich mehr als jene zusätzlichen 0,002 Prozentpunkte, die sie noch für die Überwindung der Fünf-Prozent-Hürde in Bremerhaven brauchte.

Bremerhaven - Die rechtspopulistische Wählervereinigung „Bürger in Wut“ (BIW) hat es unerwartet klar geschafft, erstmals in ein deutsches Landesparlament einzuziehen. Bei einer Teil-Wiederholung der Bremer Bürgerschaftswahl vom Mai 2007 erreichte sie am Sonntag wesentlich mehr als jene zusätzlichen 0,002 Prozentpunkte, die sie noch für die Überwindung der Fünf-Prozent-Hürde in Bremerhaven brauchte. Statt 4,998 erzielte sie diesmal 5,29 Prozent. Dafür muss nun die SPD auf ein Bürgerschaftsmandat verzichten. Die rot-grüne Regierungsmehrheit wird dadurch nicht gefährdet.

2007 hatte die BIW in Bremerhaven genau eine Stimme zu wenig erhalten, um einen Abgeordneten aus der Hafenstadt ins Parlament des Zwei-Städte-Staates entsenden zu können. In Bremen und Bremerhaven gelten getrennte Fünf-Prozent-Hürden.

Wegen Verfahrensfehlern im Wahlbezirk „132/02 (Freizeittreff Eckernfeld)“ erwirkte die BIW vor dem Bremer Staatsgerichtshof, dass der Urnengang hier wiederholt werden musste. Die Wahllokalvorsteherin hatte damals die Stimmzettel unversiegelt im Rucksack zur endgültigen Auszählung ins Wahlamt gebracht. Die Beteiligung war mit etwa 40 Prozent geringer als bei der Wahl vor 14 Monaten. Statt der damaligen 33 Stimmen erhielten die Rechtspopulisten diesmal in dem Wahllokal 146 Stimmen. Das entspricht 28,7 Prozent der gültigen Voten.

Den Spitzenkandidaten der Liste, Jan Timke (37), hatte die Staatsanwaltschaft kürzlich wegen Wahlfälschung angeklagt. Der in Berlin arbeitende Bundespolizist soll sich in Bremerhaven zu Unrecht mit erstem statt zweitem Wohnsitz angemeldet haben, was er bestreitet. Gegen die Listen-Zweite, Annefriede Laue (57), hat das Amtsgericht Bremerhaven wegen des gleichen Vorwurfs einen Strafbefehl über 2700 Euro erlassen; sie hat inzwischen Einspruch eingelegt. Da bei der Wahlwiederholung noch die Kandidatenlisten von 2007 galten und die beiden Beschuldigten noch nicht rechtskräftig verurteilt sind, durften sie trotz der Verfahren wieder für die BIW kandidieren. Die BIW führt unter anderem Kampagnen gegen einen EU-Beitritt der Türkei und für die Bestrafung „deutschfeindlicher Beschimpfungen“. Eckhard Stengel

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false