zum Hauptinhalt

Rechtsradikalismus: Haftstrafe im Dresdner SSS-Prozess gefordert

Vor dem Dresdner Landgericht hat die Staatsanwaltschaft gegen den Anführer der verbotenen Neonazi-Gruppierung "Skinheads Sächsische Schweiz" (SSS) eine Haftstrafe von acht Monaten gefordert. Die Verteidigung plädierte im Prozessverlauf auf Freispruch.

Dresden - Der Angeklagte Thomas S. war bereits im Mai 2003 wegen Rädelsführerschaft in einer rechtsradikal orientierten Gruppierung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Nun droht ihm eine Haftstrafe von insgesamt 32 Monaten.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hielt der Angeklagte Thomas S. den «organisatorischen Zusammenhalt» der SSS aufrecht. Die als Zeugen geladenen und ebenfalls in den ersten Prozessen vor drei Jahren verurteilten Mitglieder der SSS hätten vor Gericht Einigkeit demonstriert. So hätten alle 29 aus dem Umfeld der SSS geladenen Zeugen die Aussage verweigert und zum großen Teil auf die Auszahlung ihrer Auslagen verzichtet.

Zudem hätten die Beobachtungen von Verfassungsschutz und Landeskriminalamt ergeben, dass sich die Mitglieder der Neonazi-Vereinigung regelmäßig unter konspirativen Bedingungen getroffen hätten. Treffpunkte seien durch verschlüsselte Zahlencodes mitgeteilt worden. Thomas S. habe an zahlreichen Aktivitäten wie etwa einem Rudolf-Heß-Gedenkmarsch und weiteren rechtsextremem Demonstrationen teilgenommen. Durch die Fortführung der SSS habe der Angeklagte erhebliche Schuld auf sich geladen.

Die SSS war 1996 im Raum Pirna gegründet und fünf Jahre später vom damaligen sächsischen Innenminister Klaus Hardraht (CDU) verboten worden. Der Gruppierung sollen zeitweise bis zu 80 Mitglieder angehört haben. Angelastet wurden der Vereinigung unter anderem Überfälle auf politisch Andersdenkende und ein Bekenntnis zum Nationalsozialismus. Der Urteilsspruch wird für Mittwoch erwartet. (tso/ddp)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false