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Der Internationale Seegerichtshof hat die Freigabe der "Arctic Sunrise" gegen Kaution beschlossen.

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Update

Rechtsstreit um Greenpeace-Schiff: Russland erkennt Urteil im Fall "Arctic Sunrise" nicht an

Zwei Monate nach der Beschlagnahmung der "Arctic Sunrise" soll Russland das Greenpeace-Schiff und die Crew gegen eine Kaution von 3,6 Millionen Euro wieder freigeben. Moskau hält den Internationalen Seegerichtshof jedoch nicht für zuständig.

Eine Dreiviertelstunde lang hat der Präsident des Internationalen Seegerichtshofs (ISGH) Shunji Yanai begründet, warum sein Gericht für den Disput zwischen den Niederlanden und Russland um das Greenpeace-Schiff „Arctic Sunrise“ zuständig ist. Denn Russland hatte schon die Verhandlung boykottiert und mehrfach klargestellt, Moskau werde den Schiedsspruch des Hamburger Gerichts nicht akzeptieren. Dann verkündete Shunji Yanai, dass Russland die „Arctic Sunrise“ freigeben und die 30 Besatzungsmitglieder bis zum 2. Dezember freilassen muss. Im Gegenzug werden die Niederlande, unter deren Flagge der Greenpeace-Eisbrecher fährt, verpflichtet, bei einer russischen Bank eine Bürgschaft in Höhe von 3,6 Millionen Euro zu hinterlegen. Das Gericht erlegte Russland zudem auf, dem Schiff und den Aktivisten zu gestatten, das Land zu verlassen. 19 Richter stehen hinter dem Schiedsspruch, zwei haben dagegen gestimmt - ein russischer und ein ukrainischer Richter.

Australier soll bis 2014 in Untersuchungshaft bleiben

29 der 30 Aktivisten und Journalisten sind allerdings bereits frei oder stehen kurz davor. Ein Petersburger Gericht hat dies gegen eine Kaution von 45 000 Euro pro Person verfügt , mit der Auflage, dass sie St. Petersburg nicht verlassen. Einzige Ausnahme ist der Australier Colin Russel, der nach dem Willen der russischen Justiz bis Februar 2014 in Untersuchungshaft bleiben soll.

Am 18. September hatten Umweltschützer von Greenpeace versucht, die russische Bohrinsel „Priraslomnaja“ im Eismeer zu entern, um gegen die Ölförderung in der ökologisch sensiblen Arktis zu protestieren. Russische Grenzschützer kaperten das Schiff und schleppten es mitsamt Besatzung in den Kriegshafen Murmansk. Anfang November wurden sie in Untersuchungsgefängnisse in St. Petersburg verlegt. Dort soll ihnen der Prozess wegen „Rowdytums“ gemacht werden. Darauf stehen bis zu sieben Jahre Haft. Ursprünglich lautete der Vorwurf sogar „bandenmäßige Piraterie“, was mit bis zu fünfzehn Jahren geahndet werden kann.

Russland begründete seine Ablehnung des Internationalen Seegerichtshofs damit, dass das russische Parlament das Abkommen 1997 nur mit Vorbehalt ratifiziert habe: Russische Souveränitätsrechte dürften nicht beeinträchtigt werden, beschloss die Duma. Zwar hatte sich Präsident Wladimir Putin mehrfach für Milde im Umgang mit den Umweltschützern ausgesprochen. Zuletzt am Donnerstag, bei einem Treffen mit Literaten in Moskau. Sie hätten edle Ziele verfolgt. Andererseits hätten sie die Sicherheit der Ölplattform und deren Personal gefährdet. Angesichts der Tatsache, dass die russische Justiz ihre Urteile in politisch aufgeladenen Prozessen schon öfter nach Vorgaben von Kreml und Regierung fällte, werteten westliche Beobachter Putins Worte als positives Signal.

Angeklagte Ausländer dürfen St. Petersburg nicht verlassen

Optimismus ist dennoch unangebracht. Die Haftaussetzung gilt nur bis zum Prozess. Die Mehrheit der Beobachter rechnet mit einem Schuldspruch. Zwar glaubt der Chef der Moskauer Anwaltskammer Genri Resnik, dass es gar nicht zum Prozess kommt. Auf die Umweltschützer könnte die Amnestie angewendet werden, die Mitte Dezember zum 20. Jahrestag der Annahme der russischen Verfassung beschlossen wurde. Allerdings können nur rechtskräftig Verurteilte auch amnestiert werden.

Für die angeklagten Ausländer kommt hinzu, dass sie St. Petersburg nicht verlassen dürfen. Sie haben kein Visum und würden, wie eine Sprecherin der Migrationsbehörde der Nachrichtenagentur Ria Nowosti, sagte, auch keinen Sichtvermerk für eine Ausreise bekommen, solange gegen sie strafrechtlich ermittelt wird.

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