zum Hauptinhalt
Muss die Grundsteuer überall gleich sein?

© imago/Steinach

Reform der Grundsteuer: Flickenteppich? Na und!

Länderautonomie bei der Grundsteuer schadet nicht. Und wer weiß: Was Bayern jetzt durchgesetzt hat, könnten andere Länder auch gut finden. Ein Kommentar

Ein Kommentar von Albert Funk

Zu den großen politischen Schreckensszenarien gehört der Flickenteppich. Nichts Schlimmeres können sich manche vorstellen, als unterschiedliche Regelungen. Im einen Bundesland so, im anderen anders. Wenn aber umgesetzt wird, was die Koalitionsspitzen in der Nacht zum Montag bei der Grundsteuer vereinbart haben, dann kann es den Flickenteppich künftig bei dieser Steuerart geben. Die Union, vor allem die CSU, hat sich auf ganzer Breite durchgesetzt und ein Abweichungsrecht für die Länder errungen, mit dem es ab 2025 möglich sein wird, in Bayern eine ganz andere Grundsteuer zu erheben als im Rest der Republik. Es würde dann das Flächenmodell sein, und spätestens einige Jahre später wird man dann im Vergleich erkennen können, welches die gerechtere Lösung ist – dieses Modell oder die mit Immobilienwerten operierende Steuer, die Bundesfinanzminister Olaf Scholz mit den anderen Ländern ausgeknobelt hat. Das muss nicht schlecht sein. Gut möglich, dass andere Länder auch auf den Geschmack kommen. Und warum nicht Berlin? Denn welches Modell vor allem aus Mietersicht das bessere ist, nicht zuletzt in Großstädten mit massiven Wertzuwächsen bei Wohngebäuden in der vergangenen Dekade, das ist keineswegs ausgemacht. Und gerade die Grundsteuer eignet sich wie keine andere Steuerform dafür, in unterschiedlichen Modellen umgesetzt zu werden. Entscheidend ist immer die Situation am Wohnort. Es kann den Sachsen eigentlich schnuppe sein, was man auf welcher Berechnungsgrundlage im Saarland zahlt. Oder dem Düsseldorfer, was in Wanne-Eickel passiert. Schließlich wird auch seit Jahrzehnten akzeptiert, dass wegen des Hebesatzrechts der Kommunen die tatsächliche Steuerbelastung selbst regional deutlich differieren kann. In Berlin war die unterschiedliche Belastung von West und Ost seit 1990 nie ein Aufreger. Wer ein solches Maß an Unterschiedlichkeit aushält, müsste also auch mit der nun beschlossenen Möglichkeit einer Länderautonomie leben können. Zumal mit dem Kompromiss eine ziemlich vertrackte verfassungsrechtliche Situation bereinigt zu sein scheint. Also: keine Angst vor dem Flickenteppich.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false