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Reform: Jurist hält neue Erbschaftssteuer für verfassungswidrig

Die Reform der Erbschaftssteuer ist durch Bundesrat und Bundestag gekommen. Nun steht nur noch die Unterschrift von Bundespräsident Horst Köhler an, damit das Gesetz in Kraft treten kann. Doch genau davor warnt ein Steuerrechtler.

Der Kölner Steuerrechtler Joachim Lang hat Bundespräsident Horst Köhler in einem Brief aufgefordert, das Gesetz zur Erbschaftsteuerreform nicht zu unterzeichnen. Es sei verfassungswidrig, schrieb er laut "Wirtschaftswoche" an Köhler. So schränke die zehnjährige Haltepflicht bei Wohnimmobilien, die Voraussetzung für eine Steuerbefreiung ist, die Mobilität der Erben stark ein und verstoße damit gegen die Erbrechtsgarantie des Grundgesetzes. Ähnliches gelte für die sieben- oder zehnjährige Haltefrist bei Unternehmen.

Ohne Köhlers Unterschrift kann das am Freitag auch vom Bundesrat verabschiedete Gesetz nicht wie geplant zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Dem Bericht des Wirtschaftsmagazins zufolge sieht auch der frühere Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof Verstöße gegen drei Grundrechte: die Unternehmerfreiheit, die Berufsfreiheit und die Eigentümerfreiheit.

FDP prüft Verfassungsklage

Bundesfinanzhof-Vize Hermann-Ulrich Viskorf halte das Werk ebenfalls für verfassungswidrig, hieß es. FDP-Finanzexperte Hermann Otto Solms bekräftigte in der "Bild am Sonntag" die Ankündigung seiner Partei, eine Verfassungsklage gegen die Reform zu prüfen.

Die Reform war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht Immobilien- und Betriebsvermögen gegenüber Kapitalvermögen als zu niedrig bewertet ansah und eine Änderung bis Ende dieses Jahres verlangte. Nach dem Gesetz müssen Firmenerben keine Steuer mehr zahlen, wenn sie den Betrieb zehn Jahre lang fortführen und keine Arbeitsplätze abbauen. Ehepartner und Kinder Verstorbener können Wohneigentum steuerfrei erben, wenn sie dort zehn Jahre lang wohnen bleiben. Verwandte und Geschwister werden durch die Reform schlechter gestellt. (ut/dpa)

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