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Reform: Zweifel am EU-Vertrag

Das Verfassungsgericht prüft die Europa-Reform kritisch.

Karlsruhe - Der Vertrag von Lissabon stößt beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe teilweise auf Bedenken. Die Hälfte der acht Verfassungsrichter des Zweiten Senats konfrontierte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) am Dienstag mit äußerst kritischen Fragen. Vor allem in der neuen Zuständigkeit der Union für das Strafrecht sahen vier Richter eine Kompetenzerweiterung, zu der die Union möglicherweise nicht legitimiert sei.

Zum Auftakt der zweitägigen mündlichen Verhandlung hatten die Kläger noch einmal ihre Einwände gegen den Lissabon-Vertrag vorgetragen. Für die Linksfraktion sagte deren Chef Oskar Lafontaine, mit dem Vertrag von Lissabon sei ein „Abbau des Sozialstaats“ verbunden. Der Prozessvertreter des CSU-Politikers Peter Gauweiler, Dietrich Murswiek von der Universität Freiburg, beanstandete eine Aushöhlung der nationalen Souveränität.

Die Bundesregierung betonte dagegen die Notwendigkeit des EU-Reformvertrages für ein handlungsfähiges Europa mit 27 Mitgliedstaaten. Außenminister Frank- Walter Steinmeier sagte in Karlsruhe, Europas Gewicht in der Welt sinke. „Wir können es uns gar nicht leisten, unsere Handlungsfähigkeit durch mangelnde Handlungsfähigkeit zu verspielen.“ Schäuble betonte die gewachsene Macht des Europaparlaments, das „kein Parlament zweiter Klasse“ sei. Auch der Bundestag könne erstmals Klage gegen die EU wegen Kompetenzüberschreitung führen. Mit Lissabon sei die EU demokratischer denn je.

Verfassungsrichter Udo Di Fabio, Berichterstatter im Lissabon-Verfahren, machte den Schwerpunkt des Karlsruher Gerichts deutlich, nämlich die Überführung der bisherigen sogenannten dritten Säule der EU, die den Politikbereich der Justiz, polizeilichen Zusammenarbeit und der Strafverfolgung umfasst, in eine bindende EU-Gesetzgebungskompetenz. Bundesverfassungsrichter Herbert Lan dau ergänzte, mit europäischen Strafgesetzen werde in die nationale Werteordnung eingegriffen. Auf EU-Ebene gebe es aber keine öffentliche Begleitung der politischen und parlamentarischen Auseinandersetzungen. Franz Mayer von der Universität Bielefeld betonte hingegen für den Bundestag, dass der Lissabon-Vertrag gerade im Strafrecht eine „Notbremse“ eingebaut habe. Beim Einspruch eines Mitgliedstaates werde das Verfahren beendet. Es könne dann nur noch eine Zusammenarbeit unter einzelnen Mitgliedstaaten geben. Ursula Knapp

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