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Reformen: Bundesrat will erste Gesetze verabschieden

Ganz im Zeichen der ersten Reformgesetze der großen Koalition steht die letzte Bundesratssitzung des Jahres. Großer Widerspruch gegen die Gesetzesvorhaben der Bundesregierung wird nicht erwartet.

Berlin - Wegen der zahlreichen Gesetzesvorhaben, die erst in der vergangenen Woche vom Bundestag behandelt wurden, war die ursprünglich für Freitag geplante Sitzung des Bundesrates auf Mittwoch verschoben worden. Der letzte Sitzungstag des Bundesrates beginnt mit einer Ansprache von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Es entspricht der Tradition, dass sich ein neu gewählter Regierungschef vor den Ländern zu seiner Politik äußert.

Es wird erwartet, dass der Bundesrat die Gesetzesvorhaben der Bundesregierung ohne großen Widerspruch verabschieden wird. Dabei geht es unter anderem um ein Sofortprogramm, wonach Abfindungen nicht mehr steuerfrei sein sollen und Steuerberatungskosten auch nicht mehr abgesetzt werden können. Außerdem sollen die Abschreibungsregelungen für Mietwohnungen verändert werden. Die Eigenheimzulage soll zum 1. Januar abgeschafft werden.

Umstritten ist die so genannte 58er-Regelung, nach der ältere Arbeitnehmer Arbeitslosengeld beziehen können, ohne dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Die Verlängerung dieser Regelung um zwei Jahre hat die Bundesregierung eingebracht, obwohl sie nicht im Koalitionsvertrag stand. Nordrhein-Westfalen will dagegen einen Entschließungsantrag vorbringen, aber das Gesetzespaket dennoch passieren lassen.

Ferner will der Bundesrat die Straßenverkehrsordnung ändern, um zu verhindern, dass Lastwagen auf Nebenstraßen ausweichen, um die Autobahn-Maut zu sparen. Außerdem liegt ein Antrag für eine Winterreifenpflicht vor. Mit einer weiteren Änderung der Straßenverkehrsordnung sollen die technischen Standards für die Nachrüstung von Dieselautos mit Rußfiltern definiert werden. Weiterhin offen ist aber, in welcher Höhe die steuerliche Förderung erfolgen soll und wer die Kosten dafür trägt. (tso/dpa)

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