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Politik: Reformer unerwünscht

Der religiöse Wächterrat in Iran schließt viele Kandidaten von der Parlamentswahl aus – doch die wollen sich wehren

Die heiße Phase des Wahlkampfes in Iran hat mit einem Eklat begonnen. Fünf Wochen vor den Parlamentswahlen hat der konservative Wächterrat laut iranischen Medienberichten zahlreichen und prominenten Reformern untersagt, am 20. Februar als Kandidaten anzutreten. Das iranische Parlament, das derzeit von Reformkräften dominiert wird, unterbrach aus Protest seine Sitzung für eine Stunde und kündigte Sitzstreiks an. Nach Medienberichten sollen allein in Teheran 877 von insgesamt 1700 Kandidaten ausgeschlossen worden sein. Darunter sind prominente Reformer wie der Bruder des Präsidenten, Mohammed Reza Chatami, der an der Spitze der Beteiligungsfront, der größten Reformpartei, steht und stellvertretender Parlamentssprecher ist. Auch Chatamis Parteigenossen, Behzad Nabavi, der ebenfalls stellvertretender Parlamentssprecher ist, wurde eine Kandidatur untersagt. Das gleiche widerfuhr der Frauenrechtlerin Elaheh Kulaie.

Insgesamt 85 Parlamentsabgeordnete schloss der nicht gewählte Wächterrat, der laut Verfassung die Kandidaturen billigen muss, aus. In der Stadt Mashad soll allen Reformern die Kandidatur untersagt worden sein. Der Reformabgeordnete Mohsen Mirdamadi sprach von einem „Staatsstreich“. Mohammed Reza Chatami erklärte, falls diese Entscheidungen endgültig seien, werde „religiöse Demokratie auf einen Slogan reduziert“. Sein Bruder, Staatspräsident Mohammed Chatami, rief zur Ruhe auf. Die Verbote seien für ihn „unvereinbar“ mit Demokratie, aber man befinde sich noch nicht in einer „Sackgasse“. Der Ausschluss der Kandidaten ist noch nicht endgültig. Die zurückgewiesenen Politiker können dagegen Einspruch erheben. Erst Anfang Februar wird die endgültige Kandidatenliste feststehen.

Präsident Chatami wies auch darauf hin, dass der oberste Religionsführer Chamenei in den Konflikt eingreifen könne. Der Reformabgeordnete Mirdamadi erklärte, die meisten Kandidaten seien abgelehnt worden, weil sie angeblich die Artikel des Wahlgesetzes verletzt hätten, in denen von Kandidaten Respekt vor dem Islam und der führenden Rolle des obersten Religionsführers gefordert wird. Nach Angaben des Iran-Reports der Heinrich-Böll-Stiftung drohte anderen Kandidaten der Ausschluss mit dem Argument, dass gegen sie Anklagen erhoben wurden – wegen ihrer kritischen Äußerungen. Parlamentspräsident Mehdi Karoubi, dessen Kandidatur zugelassen wurde, forderte den Wächterrat auf, seine Gründe für die Ablehnung der Kandidaten darzulegen. „Sie sollten ihre Entscheidung erklären“, forderte er.

Die zwölf nicht gewählten Mitglieder des Wächterrates können jedes Gesetz, das vom Parlament verabschiedet wird, mit dem Argument zurückweisen, dass es gegen islamisches Recht oder die Verfassung verstoße. Das Gremium hat auf diese Weise die meisten Reformvorhaben blockiert und auch den Versuch von Staatspräsident Chatami abgeschmettert, dem Wächterrat das Vetorecht bei der Kandidatenaufstellung zu entziehen. Die Entscheidung vom Sonntag hat die Debatte unter Reformern über einen Boykott der Wahlen wieder aufleben lassen. Allerdings war bereits zuvor nur mit einer schwachen Wahlbeteiligung gerechnet worden, weil viele Menschen enttäuscht von Präsident Chatami und den Reformern im Parlament sind, die sich seit Jahren nicht gegen die Hardliner und die von ihnen beherrschten Institutionen durchsetzen können. Eine geringe Wahlbeteiligung spielt den Konservativen in die Hände, die ihre Anhänger mobilisieren können. Bei den Kommunalwahlen in Teheran im vergangenen Frühjahr gingen nur 12 Prozent der Wahlberechtigten an die Urnen – und brachten damit die Konservativen zurück an die Regierung.

Das Vorgehen des Wächterrats hat auch eine außenpolitische Dimension. Die USA haben Demokratie als Voraussetzung dafür genannt, dass sich die Beziehungen der beiden Staaten verbessern könnten. Das Teheraner Außenministerium kritisierte zudem die Entscheidung der USA, Saddam Hussein als Kriegsgefangenen einzustufen. Saddam solle vielmehr als Kriegsverbrecher vor Gericht gestellt werden.

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