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Reformpläne: Elterngeld nicht für alle Kleinverdiener

Das Familienministerium präzisiert Pläne für Hartz IV-Empfänger: Elterngeld soll es für sie nur für diejenigen geben, die vor der Geburt erwerbstätig waren und danach ergänzende Leistungen beziehen.

Berlin – Für Geringverdiener, die auf Hartz IV angewiesen sind, soll es künftig nach dem Willen von Familienministerin Kristina Schröder (CDU) nur unter bestimmten Bedingungen Elterngeld geben. Ausnahmeregelungen von der kompletten Streichung des Elterngeldes soll es nur für die Mütter und Väter geben, die vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren und danach ergänzend Leistungen aus Hartz IV beziehen. Bis zu 50 000 Fälle wären davon betroffen. Das geht aus der Antwort des Familienministeriums auf eine Frage der Linken-Familienpolitikerin Diana Golze hervor, die dem Tagesspiegel vorliegt. Noch offen ließ das Familienministerium, ob auch weiter 300 Euro im Monat gezahlt werden sollen. Keine Ausnahme soll es für die Ein-Verdiener-Familien unter den Aufstockern geben, bei denen der arbeitslose Partner sich um das Baby kümmert.

Mit ihren Plänen, das Elterngeld auch für Geringverdiener zu streichen, die wegen ihres geringen Einkommens staatliche Hilfe erhalten, war Schröder auch in der Koalition auf Kritik gestoßen. Sie hatte daraufhin angekündigt, dass es Ausnahmeregelungen für Aufstocker und Minijobber geben solle. Durch die Anrechnung des Elterngeldes auf Hartz-IV-Leistungen will die Bundesregierung insgesamt 440 Millionen Euro sparen.

Die Linken-Politikerin Golze warf der Ministerin vor, Eltern und ihre Kinder zunehmend in geförderte und nicht geförderte zu spalten. Sie kritisierte, dass gleichzeitig die „nicht erwerbstätige Millionärsgattin“ ohne Verluste beim Elterngeld bleibe. Cordula Eubel

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