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Andreas Voßkuhle, der Präsident des Gerichts, in bekannter Pose: moderierend

© REUTERS Uli Deck

Regeln für Verfassungsrichter: "Compliance" wird nötig, wenn Haltung fehlt

Das Bundesverfassungsgericht gibt sich einen Kodex, der vor allem auf Ex-Richter zielt. Bedauerlich, dass es so weit kommen muss. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Pacta sunt servanda. Der vornehm ins Latein gegossene Grundsatz der Vertragstreue formuliert eine Erwartungshaltung, ohne die nichts läuft im Leben: Was man verspricht, muss man auch einhalten. Daran werden auch die Bausparer denken, deren Kündigung hochverzinster Altverträge der Bundesgerichtshof jetzt bestätigt hat. Aber auch dies ist eine lateinische Wahrheit: Tempora mutantur, die Zeiten ändern sich und mit ihnen die Zinsen. Wir müssen wohl mit ihnen gehen.

Pacta sunt servanda – so hatte sich auch die frühere Bundesverfassungsrichterin Christine Hohmann-Dennhardt verteidigt, als sie bei Volkswagen nach extrem kurzer Dienstzeit mit vielen Millionen Euro Abfindung als Konzernvorstand für „Integrität und Recht“ ausschied. Vorher war sie bei Daimler ebenfalls einträglich für „Compliance“ zuständig. So ist es mit den Regeln. Sie passen immer dann besonders gut, wenn sie einem selbst zum Vorteil dienen.

Das Amt in Karlsruhe adelt - und ist Geld wert

Man darf deshalb gespannt sein, welche Regeln sich das Bundesverfassungsgericht selbst gibt. Überraschend hat sein Präsident Andreas Voßkuhle jetzt angekündigt, dass sich die Richter eine Art Verhaltenskodex geben wollen. Hohmann-Dennhardt, die Fachfrau für „Compliance“, wie Regeltreue vor allem in der Wirtschaft heißt, wäre vermutlich die Richtige, um ihn zu schreiben (nur nicht, um ihn glaubwürdig zu vertreten). Denn Karrieren wie die ihredürften die Richter dabei im Auge haben. In jedem Porträt und Kommentar wird ihre alte Dienststelle genannt, die ihr bei ihren Honorarforderungen ein gutes Argument gewesen sein dürfte. Karlsruhe adelt. Wenn der Staat irgendwo Ansehen genießt, dann hier. Der eine Ausscheidende geht leise zurück auf seinen Lehrstuhl, die andere macht den Glanz zu Geld. Wird die Stelle irgendwann zum Durchlaufposten auf dem Weg zu Höherem?

Auch ein zweiter Ex-Richter dürfte ein warnendes Beispiel sein, Voßkuhles Amtsvorgänger Hans-Jürgen Papier. Der umtriebige Juraprofessor gibt seinen guten Namen für viele Zwecke her, vor allem nimmt er gerne in der Presse Stellung. Papier redet über Trump, Europa und, natürlich, die Politik und das Grundgesetz. Ob das eine gegen das andere verstößt, ist etwas, über das in Karlsruhe mitunter Monate gebrütet wird. Bei Leuten wie Papier dauert die ex-richterliche Entscheidungsfindung nur die Minuten, die jemand braucht, um ihn für ein deutliches Wort zu gewinnen.

Wenn Verfassungsfragen so einfach zu beantworten sind, was sind dann die Antworten aus Karlsruhe wert? Voßkuhle sorgt sich mit Recht um den Ruf des Gerichts. Nichts kommt von selbst, und nur wenig ist von Dauer, wusste Willy Brandt. Das gilt auch für starke Verfassungsgerichte. Compliance braucht man dort, wo Haltung verloren geht.

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