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Regelsätze: Sozialminister: Mehr Hartz für Kinder

Die Forderung nach höheren Hartz-IV-Regelsätzen für etwa 1,7 Millionen Kinder in Deutschland wird nach der Verhandlung des Themas vor dem Bundesverfassungsgericht von immer mehr Politikern geteilt.

Berlin - Mehrere Sozialminister aus den Bundesländern sprachen sich trotz unklarer Finanzierung für eine Neuberechnung aus. Der Steuerzahlerbund lehnt dagegen höhere Sätze ab. Die bayerische Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) geht davon aus, dass sich die Sozialministerkonferenz im November für höhere Hartz-IV-Regelsätze für Kinder aussprechen wird. Den genauen Bedarf müsse der künftige Bundessozialminister anhand der neuen Einkommens- und Verbraucherstudie ermitteln, sagte Haderthauer am Mittwoch im RBB-Inforadio. Sie könne sich vorstellen, dass für Kinder in bestimmten Altersstufen „sogar ein höherer Bedarf herauskommt als für Erwachsene“. Über die Finanzierung müsse dann entschieden werden.

Die designierte stellvertretende SPD-Vorsitzende, Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Manuela Schwesig, nannte die derzeitigen Sätze zu niedrig. „Ich gehe davon aus, dass eine gezielte Bedarfsermittlung dazu führt, dass die Regelsätze für Kinder erhöht werden müssen“, sagte Schwesig der „Rheinischen Post“. Die Vizevorsitzende der Linkspartei, Katja Kipping, sprach von einer „späten Einsicht“. Ihre Fraktion werde sich bei den kommenden Haushaltsdiskussionen für eine Erhöhung der Regelsätze stark machen.

Kritisch äußerte sich der Arbeitsmarktexperte des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), Holger Schäfer in der „Bild“-Zeitung. Höhere Hartz-IV-Sätze für Kinder führten seiner Meinung dazu, dass für die Eltern der Anreiz zur Aufnahme einer Arbeit schwindet.

Das Verfassungsgericht hatte bei seiner Verhandlung am Dienstag Kritik an der Berechnung der Sätze geäußert. Auch die Maßgaben für die Erwachsenensätze stießen auf Zweifel. Alleinstehende erhalten 359 Euro, Kinder gestaffelt nach drei Altersstufen zwischen 215 und 287 Euro. Das Gericht hatte deutlich gemacht, es wolle grundsätzlich darüber urteilen, wie weit das aus der Menschenwürde abgeleitete Recht auf ein Existenzminimum reicht. neu/dpa

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