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Politik: Regierung entschärft Gesetz zur Schwarzarbeit

Nicht gemeldete Putzfrau keine Straftat, sondern nur Ordnungswidrigkeit / „Gefälligkeiten“ im Haushalt dürfen bezahlt werden

Von Antje Sirleschtov

Berlin. Nach der massiven öffentlichen Kritik an dem geplanten Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit hat sich die rot-grüne Koalition am Freitag mit den Fachministerien darauf geeinigt, die Regelungen zu entschärfen. Demnach muss sich, wer Babysitter, Nachhilfelehrer oder Gartenpfleger engagiert und diese mit kleinen Geldbeträgen entlohnt, nicht mehr fürchten, bald vom Zoll wegen Schwarzarbeit belangt zu werden. „Eindeutiger Schwerpunkt“ des Gesetzes, teilten die Finanzpolitiker von SPD und Grünen, Joachim Poß und Christine Scheel, mit, sei „gewerbliche Schwarzarbeit“. „Gefälligkeiten“ sollen grundsätzlich von den Regelungen ausgenommen werden.

Schon in dem Gesetzestext, den das Bundeskabinett am 18. Februar beschließen will, soll dazu der Begriff „unentgeltlich“ herausgestrichen und damit diejenigen von der Schwarzarbeit freigesprochen werden, die im privaten Haushalt dann und wann für Dienstleistungen bezahlt werden. Dass unter diese Gruppe im Zweifelsfall auch Putzhilfen fallen können, wenn sich Arbeitgeber und Putzfrau auf eine entsprechende Sprachregelung einigen, will die Koalition dem Vernehmen nach hinnehmen.

Vorgesehen ist, Arbeiten im haushaltsnahen Bereich nur als Schwarzarbeit zu ahnden, wenn den Betroffenen eine Gewinnerzielungsabsicht nachgewiesen werden kann. Und selbst dann soll das Vergehen nur als Ordnungswidrigkeit – und nicht als Straftat – betrachtet werden. Damit es privaten Haushalten leichter gemacht wird, ihre Putzkraft als Minijobber anzumelden, prüft die Minijob-Zentrale, ob sie künftig eine Pauschale für die Unfallversicherung einziehen kann. Das würde die Minijob-Anmeldung vereinfachen. Für osteuropäische Putzkräfte will die Regierung Regeln suchen, die ihnen ab Mai – wenn eine Reihe von osteuropäischen Staaten der EU beitritt – die Anmeldung eines Gewerbes in Deutschland erleichtern.

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