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Rekruten-Misshandlung: Zeuge: Simulierte Geiselnahme war "nicht schlimm"

Im Prozess gegen ehemalige Bundeswehr-Ausbilder wegen der Misshandlung von Rekruten hat der erste Zeuge ausgesagt. Die simulierte Geiselnahme sein "nicht schlimm" gewesen. 50 von 60 Rekruten hätten die Übung gar als "geil" empfunden.

Münster - Der 23-jährige ehemalige Rekrut bewertete vor dem Landgericht Münster die erste simulierte Geiselnahme im Sommer 2004 in der Freiherr-vom-Stein-Kaserne in Coesfeld als "nicht schlimm".

Der Zeuge sagte aus, er sei im Zuge der simulierten Geiselnahme gefesselt worden. Man habe ihm auch mit der Kübelspritze Wasser unter den Kampfanzug gespritzt, er habe sich aber später umziehen können. Auch seien ihm die Kabelbinder an den Handgelenken auf Wunsch gelockert worden.

Rekrut wurde unter Strom gesetzt

Anschließend gab der frühere Zugführer und Oberfeldwebel Thomas Z. aus Dinslaken eine Stellungnahme zu den Anklagevorwürfen ab. Der 28-Jährige räumte ein, bei einer Übung im Keller der Kaserne dabei gewesen zu sein, als einem der Rekruten ein Stromschlag mit dem Feldfernsprecher verpasst worden sei. Er selbst habe die Kurbel gedreht. Die Spannung sei jedoch sehr niedrig gewesen. Jeder "Stromstoß-Automat", zum Beispiel auf einer Kirmes, habe eine größere Wirkung.

Thomas Z. ist der dritte Angeklagte, der Misshandlungen von Untergebenen zugegeben hat. Die insgesamt 18 Angeklagten werden beschuldigt, im Jahr 2004 bei vier simulierten Geiselnahmen mehr als 160 Rekruten körperlich misshandelt und entwürdigend behandelt zu haben.

Verfahren gegen Oberfeldwebel Volker K. eingestellt

Am Mittwoch stellte das Gericht das Verfahren gegen den 31-jährigen ehemaligen Oberfeldwebel Volker K. aus Coesfeld wegen Geringfügigkeit ein. Die Staatsanwaltschaft erklärte sich bereit, das Verfahren auch gegen vier weitere Angeklagte gegen Geldauflagen einzustellen. Über die Höhe der Auflagen wurden keine Angaben gemacht.

Der Prozess wird am 2. Mai fortgesetzt. Dann wird die 8. Große Strafkammer die Verteidiger hören. Der für den 30. April anberaumte Gerichtstermin fällt aus. (tso/ddp)

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