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Eine Frau mit Nikab, dem muslimischen Gesichtsschleier. Macht er Kommunikation unmöglich?

© Menahem Kahana / AFP

Religion und Staat: Auch Frauen mit Schleier können reden

Niedersachsen erlässt Kleidungs- und Kommunikationsvorschriften für Schüler, die vor allem Muslimas treffen sollen. Ohne Heuchelei geht das nicht. Ein Kommentar.

In der kulturellen Abgrenzung gegenüber Muslimen ist Niedersachsen einen Schritt weitergekommen. Selten einmütig beschloss der Landtag einen von allen Fraktionen getragenen Entwurf, der Schülerinnen das Tragen von Gesichtsschleiern wie dem Nikab verbieten soll. Schülerinnen und Schüler dürfen durch ihr Verhalten oder ihre Kleidung die Kommunikation mit den Beteiligten des Schullebens nicht in besonderer Weise erschweren, heißt es in einem ergänzten Paragrafen des Schulgesetzes. Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SPD) freute sich, dass es mit der Formel gelungen sei, Schleier zu verbieten, „ohne diskriminierend zu wirken“.

Die Überraschung: Das Mädchen darf das

Ein Blick auf die Ursprünge dieser Vorschrift weckt doch Zweifel, ob das gelungen ist. Als ein anderer Schleierfall im Land diskutiert wurde – nicht der einer Schülerin –, meldete eine Schulleiterin aus dem Städtchen Belm bei Osnabrück den vorgesetzten Behörden, dass bei ihr seit Jahren ein Mädchen mit Nikab unterrichtet werde. Empörung und Unverständnis folgten, sogar der Verfassungsschutz wurde eingeschaltet. Dann die größte Überraschung: Das Mädchen darf das, wie es in einem umgehend beauftragten rechtswissenschaftlichen Gutachten hieß.

Diese Muslima, viele 'freiwillig' gläubig, sind die Zukunft und der Schlüssel zu einer Veränderung. [...] Denn eines ist sicher: Frauen bringen die Kinder zur Welt, Frauen verbringen den größeren Teil der Zeit mit Kindern. Der Einfluss einer gebildeten Frau ist größer als der einer ungebildeten.

schreibt NutzerIn A.v.Lepsius

Die Schülerin nimmt ein Grundrecht wahr

Wie naiv kann Politik sein? Natürlich dürfen religiöse Mädchen in der Schule einen Schleier tragen, solange ihnen dies nicht per Gesetz verboten wird. Schließlich nehmen sie ein Grundrecht wahr. Es erstaunt, wie dieser Umstand in Debatten um religiöse Stoffe immer wieder vergessen wird. Auf die Idee, statt Schleierverbote jetzt eine Art Kommunikationspflicht ins Gesetz zu schreiben, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Politik gebracht. Es sieht dann nicht mehr so nach Diskriminierung aus.

Es zeichnet sich ab, dass diese Argumentation zur „herrschenden Meinung“ wird, die in Juristenkreisen den Ton angibt. Die Forderung nach offener Kommunikation fällt derzeit immer, wenn es, wie kürzlich auch in Bayern, um neue Schleierverbote geht. Übersehen wird, dass die Justiz, wie auch das Straßburger Menschenrechtsgericht, solche Verbote nicht einfordert, sondern der Politik lediglich einen Raum gibt, sie zu erlassen.

Die Politik belügt sich selbst

Ob Verbote zum Ziel führen – zumal für schulpflichtige Kinder –, ist eine andere Frage. Und noch eine andere ist, ob ehrlich argumentiert wird. Die angeblich unverzichtbare Kommunikation mit offenem Antlitz wird durch viele junge Männer aus urbanen Milieus unterlaufen, die sich mit Bärten vom Format einer Gartenhecke schmücken. Ehrlicher wäre es, einzugestehen, dass Kommunikation mit Nikab genau so gut oder schlecht funktioniert wie ohne. Wie in Belm, wo die Schülerin diesen Sommer ihren Realschulabschluss machte. Kommunikationsprobleme sind dort nie bekannt geworden. Die Politik in Niedersachsen ist nicht naiv. Sie belügt sich nur selbst.

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