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Religionsfreiheit: Baden-Württemberg geht gegen Kopftuch-Urteil vor

Die baden-württembergische Landesregierung will gegen das Kopftuch-Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart rechtlich vorgehen. Eine Beschwerde sei geplant, sagte Ministerpräsident Günther Oettinger in Stuttgart.

Stuttgart - Das Land wolle die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, sagte Oettinger. Das Gericht hatte am vergangenen Freitag einer deutschen Lehrerin islamischen Glaubens überraschend das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht erlaubt. Berufung ließen die Richter dabei nicht zu. Dagegen ist aber eine so genannte Nichtzulassungsbeschwerde möglich, über die der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg entscheiden müsste.

Der baden-württembergische Kultusminister Helmut Rau (CDU) kritisierte das Urteil am Dienstag als «nicht schlüssig». Zwar müsse die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden. Die Entscheidung sei aus Sicht der Landesregierung aber von grundsätzlicher Bedeutung und sollte in der nächsten Instanz überprüft werden. In der Frage, ob das islamische Kopftuch mit der Tracht von Ordenschwestern gleichzusetzen sei, teile das Land die Einschätzung des Gerichts nicht.

Im Fall der 55-jährigen Stuttgarter Lehrerin hatte das Gericht eine Anweisung der Landesbehörden, das Kopftuch im Unterricht abzulegen, für rechtswidrig erklärt. Die Frau machte damit erfolgreich einen Anspruch auf strikte Gleichbehandlung der Religionen geltend. Sie hatte darauf verwiesen, dass an einer staatlichen Schule in Baden-Baden Ordensschwestern in Nonnentracht unterrichten. Das gesetzliche Kopftuchverbot in Baden-Württemberg wurde vom Gericht aber grundsätzlich für rechtmäßig erklärt. (tso/ddp)

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