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Politik: Rentengipfel: Hans Eichel hat sich erweichen lassen: Private Rentenbeiträge werden gefördert

Hans Eichel hängt an jeder Mark. Der sparsame Finanzminister zierte sich daher bislang, die privaten Beiträge zur Rente von der Steuer zu befreien.

Hans Eichel hängt an jeder Mark. Der sparsame Finanzminister zierte sich daher bislang, die privaten Beiträge zur Rente von der Steuer zu befreien. Auf acht Milliarden Mark soll er verzichten, damit diese aus der eigenen Tasche der Arbeitnehmer geleisteten Beiträge zur Alterssicherung zumindest steuerlich begünstigt sind. "Und damit sozial verträglicher werden", wie die Rentenexperten von CDU und CSU sagen. Auch die Steuersenkungspartei FDP, die liberalen Grünen und die Sozialpolitiker der SPD sind sich darüber einig. Denn vom Schlosserlehrling bis zur Geschäftsführerin sollen alle Arbeitnehmer ab dem kommenden Jahr einen Teil ihres Bruttoeinkommens für ihre Altersvorsorge selbst aufbringen, hat sich Arbeitsminister Walter Riester ausgedacht.

Das fängt ganz moderat bei 0,5 Prozent im nächsten Jahr an und soll sich dann bis 2008 auf vier Prozent vom Monatssalär steigern. Anders als bislang, werden die Arbeitgeber die Zusatzrente nicht mitfinanzieren. In dem jetzigen System teilen sich ja die Angestellten mit ihren Chefs die Kosten für die Rente zur Hälfte. Da den Unternehmern, Kommunen und Bundeseinrichtungen jedoch keine höheren Lohnnebenkosten zuzumuten sind, tragen die Arbeitnehmer in Zukunft allein die Last ihrer zusätzlichen Altersvorsorge.

Mit Riesters neuer Rentenformel steigen nicht nur die Beiträge zur Rente auf knapp 26 Prozent, sondern die Renten sinken auch von derzeit 70 Prozent auf 62 Prozent schon im Jahr 2030. Das liegt zum einen daran, dass weniger Menschen Geld in den Rententopf zahlen werden. Und daran, dass Riester den kommenden Rentnergenerationen dank seines Ausgleichsfaktors weniger Geld auszahlen will. Doch Riester kürzt die Renten auch mathematisch. Denn jede Mark, die vom Bruttolohn in die private Vorsorge fließt, senkt automatisch das Nettoeinkommen. Daran bemisst sich jedoch die Rente und vor allem auch die Rentensteigerung in einem Jahr.

Steuerbefreiung scheint das Mindeste zu sein. Derzeit werden private Vorsorgeaufwendungen für das Alter bis auf die Förderung von Lebensversicherungen und die Förderung von Wohneigentum praktisch nicht steuerlich begünstigt. Hinzu kommt, dass viele Bundesbürger die Beiträge für Lebensversicherungen nur eingeschränkt als Vorsorgeaufwendungen bei ihrer Steuererklärung geltend machen können, da sie ihre Vorsorgepauschale von maximal rund 7000 Mark schon durch die Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken und Pflegeversicherung voll ausschöpfen. Gerade die Opposition hält es aber für eine unabdingbare Vorraussetzung für eine Rentenreform, dass die private Vorsorgeaufwendungen für die Rente nicht besteuert werden. Nur mit einem solchen Anreiz könnten die Arbeitnehmer dazu bewogen und in die Lage versetzt werden, tatsächlich für das Alter zu sparen. Der eingeschlagene Weg, die Beiträge steuerfrei zu stellen, dafür aber einmal die Leistungen zu besteuern, ist nach Ansicht von Renten-Experten aber schon deshalb sinnvoll, da auch vom Bundesverfassungsgericht ein Urteil zu Gunsten der nachgelagerten Besteuerung zu erwarten ist.

Bisher sieht es bei der Besteuerung von Rentenbeiträgen folgendermaßen aus: Arbeitnehmer müssen ihre Beträge zur Rentenversicherung voll versteuern, sobald sie ihre Vorsorgepauschale voll ausgeschöpft haben. Die Rentenbeiträge, die der Arbeitgeber bezahlt, werden jedoch nicht versteuert. Die Unternehmen können diese Beiträge als Betriebsausgaben geltend machen. Weniger als die Hälfte der gesamten Rentenbeiträge wird somit versteuert.

Bei den Renten selbst muss nur der so genannte Ertragsanteil versteuert werden. Dieser liegt bei einem Rentner, der mit 65 in Rente geht bei rund 27 Prozent, sagt Wolfgang Binne vom Verband Deutscher Rentenversicherungsträger in Frankfurt (Main). Dahinter steht die Vortellung, dass ein Rentner über die Jahre mehr Rente bezieht, als er Beiträge einbezahlt hat und sozusagen einen "Ertrag" erwirtschaftet, der zu versteuern ist.

Gleichzeitig gelten aber sehr hohe Freibeträge. Wer nicht noch zusätzliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder sonstige Zinseinkünfte hat, liegt damit noch innerhalb der Freibeträge und zahlt keine Steuer, sagt Binne. "Wer nur eine gesetzliche Rente bezieht, bezahlt faktisch keine Steuern." Hier genau wird auch das Bundesverfassungsgericht einschreiten müssen. Denn die Pensionäre haben zu recht beanstandet, dass sie ihre Renten (Pensionen) versteuern müssen, die Bezieher gesetzlicher Renten diese Altersvorsorge aber nicht versteuern müssen und auch die gesamten Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern weniger als zur Hälfte besteuert werden.

Ulrike Fokken, Karin Birk

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