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RENTENREFORM: Beitrag, Zuschuss und Kombi-Rente

Der Rentenbeitrag ist ein Teil der Reform. Wegen der guten wirtschaftlichen Lage in Deutschland soll dieser zum Jahreswechsel von derzeit 19,6 Prozent auf 19,0 Prozent gesenkt werden.

Der Rentenbeitrag ist ein Teil der Reform. Wegen der guten wirtschaftlichen Lage in Deutschland soll dieser zum Jahreswechsel von derzeit 19,6 Prozent auf 19,0 Prozent gesenkt werden. Die Zuschussrente ist der nächste Baustein. Damit sollen die Altersbezüge von Geringverdienern auf bis zu 850 Euro steigen. So soll das Einkommen von Rentnern erhöht werden, die nach zunächst 30 Jahren Beitragszahlung zu geringe Ansprüche haben und auf staatliche Grundsicherung angewiesen wären. Weiteres Erfordernis sind 40 „Versicherungsjahre“. Ab 2019 soll eine private Altersvorsorge hinzukommen. Wer ab diesem Zeitpunkt eine Zuschussrente erhalten will, muss zunächst mindestens fünf Jahre einer solchen Zusatzvorsorge nachweisen. Weitere Bestandteile der Reform ist eine Kombi-Rente, bei der die Hinzuverdienstmöglichkeiten verbessert werden sollen. Auch eine Pflichtversicherung für Selbstständige ist Element des Gesetzentwurfs von der Leyens. Tsp

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