zum Hauptinhalt

Politik: Rentenreform: Eigenheim zählt als Altersvorsorge

Die Regierungsfraktionen haben sich im Grundsatz über die Berücksichtigung von Wohneigentum bei der Förderung der privaten Altersvorsorge geeinigt. "In dem Wunsch, Immobilien einzubeziehen, sind sich die Fraktionen von Sozialdemokraten und Grünen einig", sagte Katrin Göring-Eckardt, die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, am Dienstag in Berlin.

Die Regierungsfraktionen haben sich im Grundsatz über die Berücksichtigung von Wohneigentum bei der Förderung der privaten Altersvorsorge geeinigt. "In dem Wunsch, Immobilien einzubeziehen, sind sich die Fraktionen von Sozialdemokraten und Grünen einig", sagte Katrin Göring-Eckardt, die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, am Dienstag in Berlin.

Ein möglicher Kompromiss in der Wohneigentumsförderung könnte das Modell der "selbstaufzehrenden Immobilie" sein, wie Göring-Eckardt sagte. Von den zur privaten Altersvorsorge angesparten und staatlich geförderten vier Prozent des Einkommens soll Wohneigentum erworben werden, das einen geldwerten Vorteil erhält, indem es beim Eintritt ins Rentenalter verkauft wird. Im Gegenzug gibt es eine Leibrente und mietfreies Wohnrecht. Der Restwert wäre vererbbar.

Am Montag sei die Trennung des Gesetzentwurfes beschlossen worden, um einen nicht-zustimmungspflichtigen Teil zu erhalten, hieß es. So soll eine mögliche Blockade durch unionsgeführte Länder im Bundesrat unterlaufen werden. Ausgegliedert werden die Bereiche Grundsicherung und Zertifizierung. Die Opposition verlangt hierzu eine Anhörung am Freitag.

Beim Thema Zertifizierung, bei der Frage also, welchen Erfordernissen eine zu fördernde private Altersvorsorge also genügen muss, sieht die Regierung in einer Anhörung eine "reine Geschäftsordnungs-Angelegenheit". Ob die Anhörung um das Thema Grundsicherung erweitert werde, sei Beratungsgegenstand in den Regierungsfraktionen. Laut Göring-Eckardt werden alle drei Entwürfe nächste Woche von den Fraktionen verabschiedet.

Im Anschluss an die gemeinsame Fraktions-Klausursitzung von SPD und Grünen am vergangenen Wochenende in Wörlitz waren die drei beteiligten Ministerien gebeten worden, Vorschläge zur Einbeziehung des Wohneigentums zu erarbeiten. Zu den von Finanzminister Eichel geäußerten steuerrechtlichen Bedenken gegen die Immobilien-Berücksichtigung meinte Göring-Eckardt: "Ein Ministerium, das mit am Tisch sitzt, verharrt kaum in Fundamentalopposition."

Das Bundesfinanzministerium hatte gegen Einbeziehung des Wohneigentums in die private Rentenversicherung unterschiedliche Vorbehalte geäußert. Kritisiert wurde vor allem, dass eine Immobilie keine Rentenauszahlung im Alter garantieren könne. "Ein Haus kann beispielweise gepfändet werden", sagte ein Sprecher des Ministeriums dem Tagesspiegel. Sollte Wohneigentum, wie bisher geplant, staatlich gefördert werden, sprenge dies auch die jährlichen Fördermittel von rund 20 Milliarden Mark für die private Altersvorsorge. Außerdem sollte eine Doppelförderung von Wohneigentum vermieden werden. Schon jetzt würde es mit rund 33 Milliarden Mark über die Eigenheimzulage, die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage gefördert. Probleme sieht das Finanzministerium auch bei der nachgelagerten Besteuerung. Die Beiträge zur privaten Altersvorsorge sollen steuerfrei bleiben. Im Gegensatz zu heute soll die private Rente bei der Auszahlung voll besteuert werden. Ersparte Mietausgaben im Alter gerecht zu besteuern, sei aber schier unmöglich.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false