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Politik: Rentenreform: Ein Streit für die Öffentlichkeit

Härter hätte das Urteil kaum ausfallen können. "Nicht sozialverträglich" hat der SPD-Bundestagsabgeordnete Klaus Wiesehügel das Rentenkonzept von Arbeitsminister Walter Riester (SPD) gestern genannt.

Härter hätte das Urteil kaum ausfallen können. "Nicht sozialverträglich" hat der SPD-Bundestagsabgeordnete Klaus Wiesehügel das Rentenkonzept von Arbeitsminister Walter Riester (SPD) gestern genannt. Wiesehügel ist als Chef der Bau-Gewerkschaft beim "Alternativen Rentengipfel" in Frankfurt aufgetreten. Die Botschaft der Veranstaltung: Die Gewerkschaften lehnen das Konzept weiterhin grundsätzlich ab.

Hinter den Kulissen geht es erheblich ruhiger zu. Ende September erhielten die beiden Regierungsfraktionen Einblick in einen Schriftwechsel zwischen Riester-Ministerium und DGB, aus dem hervorgeht, dass die Annäherung zwischen Regierung und Gewerkschaften gut vorangeschritten ist. Im Schreiben des Ministeriums ("Gespräche mit den Gewerkschaften zur Rentenreform 2000") sind die Ergebnisse der Gespräche zwischen Gewerkschaften und Regierungskoalition zusammengefasst, die am 7. und 13. September stattgefunden haben. Diese Zusammenfassung wurde den Gewerkschaften am 18. September zugestellt.

In ihrem Antwortschreiben vom 20. September kommentiert die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer den Gesprächsstand: "Es ist anzuerkennen, dass sich die Bundesregierung auf die Position des DGB zubewegt." Engelen-Kefer wiederholt die Gewerkschaftskritik an der Höhe des Ausgleichsfaktors und die Forderung, dass "das Rentenniveau weniger stark sinkt". Sie hält aber fest: "In den übrigen Punkten ist der Verhandlungsstand zutreffend wiedergegeben." Eine endgültige Bewertung der Vorschläge zur betrieblichen und privaten Vorsorge erfolge, "wenn die Vorstellungen stärker konkretisiert sind."

Eine Woche später, am 26. September, hat Engelen-Kefer das Rentenkonzept öffentlich zurückgewiesen. Sie kritisierte insbesondere, dass Riester mit dem Aufbau der privaten Vorsorge "eine Aushöhlung der paritätischen Finanzierung der Altersvorsorge" plane und wiederholte die Forderung nach Beteiligung der Arbeitgeber an der privaten Vorsorge. Diese Schärfe steht in bemerkenswertem Gegensatz zu den sachlichen Feststellungen der September-Gespräche.

Zwei DGB-Positionen vermerkt die Zusammenfassung zum Punkt private Vorsorge. Erstens: "Die kollektive, betriebliche Altersvorsorge hat Vorrang vor der privaten Zusatzversorgung und wird entsprechend gefördert." Als gemeinsame Position ist festgehalten, die betriebliche Alterversorgung zu stärken und ins Förderkonzept einzubeziehen. Zweitens verlangt der DBG: "Beim Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge muss eine deutliche soziale Komponente eingebaut werden". Dazu lautet das gemeinsame Ergebnis: "Die von den Gewerkschaften geforderte soziale Ausgestaltung... ist nach Ansicht der Gesprächsteilnehmer weitgehend erfüllt."

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