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Politik: Richter: Reform verletzt Menschenwürde

Karlsruher Jurist Broß sieht im neuen Arbeitslosengeld einen Verstoß gegen das Grundgesetz

Berlin – Die geplante Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum 1. Januar 2005 ist nach Ansicht von Verfassungsrichter Siegfried Broß verfassungswidrig. „Das Grundgesetz stellt einen ganz engen Zusammenhang zwischen der Menschenwürde und dem Sozialstaat her“, sagte Broß dem Tagesspiegel. „Dieser Zusammenhang wird verletzt, wenn mindestens eine Million Arbeitslose auf einmal massiv schlechter gestellt werden, ohne dass ihnen der Staat adäquate Beschäftigungsmöglichkeiten in Aussicht stellen kann“. Dass die so genannte Hartz-IV-Reform, in der das neue Arbeitslosengeld II geregelt ist, letztlich beim Bundesverfassungsgericht landen wird, ist sehr wahrscheinlich. „Falls wir geeignete Fälle finden, werden wir klagen“, heißt es beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Das Wirtschaftsministerium hält das Gesetz jedoch für „verfassungsrechtlich einwandfrei“. Es sei von den Verfassungsexperten im Justizministerium geprüft worden, sagte ein Ministeriumssprecher.

Unberührt davon hält die SPD-Spitze am Zeitplan für die Arbeitsmarktreform fest. Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe soll wie geplant am 1. Januar 2005 in Kraft treten, sagte SPD-Generalsekretär Klaus Uwe Benneter am Montag nach einer Präsidiumssitzung. An die pünktliche Umsetzung knüpfte Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) sein politisches Schicksal geknüpft. „Wenn es scheitert, bin ich gescheitert“, sagte Clement und drohte so indirekt mit Rücktritt.

Teile der SPD und die Gewerkschaften sehen in dem Reformwerk die Ursache für die tiefe Krise der Sozialdemokratie. Der SPD-Linke Detlev von Larcher, Bundestagspräsident Wolfgang Thierse und der frühere SPD-Chef Hans-Jochen Vogel forderten Nachbesserungen bei der Arbeitsmarktreform. Insbesondere die Anrechnung von Sparguthaben und Altersvorsorgeverträgen auf das Arbeitslosengeld II löste innerparteiliche Kritik aus. Am Mittwoch geht es im Vermittlungsausschuss um die Frage, wie viel Geld der Bund den Kommunen als Ausgleich für ihre Zusatzkosten im Rahmen der Hartz-IV-Reform zahlt. Da die Kommunen künftig die Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose tragen, wollen sie vom Bund dafür einen Ausgleich. Die Bundesregierung hat bislang 2,56 Milliarden Euro angeboten. CDU-Chefin Angela Merkel signalisierte Kompromissbereitschaft. Eine Verschiebung der Reform sei seitens der Union nicht beabsichtigt, sagte die Parteivorsitzende.Seite 16

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